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vom 19. März 2008

Beteiligungssparpläne Haste mal einen Euro?

Von Renate Daum

Wenn die Finanzmärkte verrückt spielen und sogar Banken ins Schwanken geraten, dann ist bei Kleinsparern die Sehnsucht groß, Anlagen zu finden, die weder von den Finanzinstituten begeben werden noch an den Wertpapiermärkten gehandelt werden. Solche Produkte gibt es zuhauf – aber viele sind ganz und gar nicht empfehlenswert.

Etliche Initiatoren bieten an, dass Kleinsparer schon mit geringen Summen unternehmerische Beteiligungen erwerben können. Im neuen Jahrbuch Geschlossene Fonds 2007/2008 beschreibt das Analysehaus Scope Analysis aus Berlin Mindestbeteiligungen. Demnach gab es Immobilien-, Energie- und sogar Private Equity-Fonds, die Mindestbeteiligungen von nur 1000 Euro akzeptierten. Bei Leasingfonds lag der Mindestbetrag bei 2000 Euro und bei Schiffs- und Lebensversicherungs-Sekundärmarkt-Fonds Euro. Anteile an ausländischen Immobilienfonds waren ab 4000 Euro zu haben.

In vielen Fällen gibt es auch noch Beteiligungssparpläne, es ist also möglich, die Mindesteinlage in Raten zu zahlen. Leasing- und deutsche Immobilienfonds forderten dabei mindestens 500 Euro pro Monat, ausländische Immofonds, Energie- und Lebensversicherungs-Sekundärmarktfonds gut 100 Euro. Bei Schiffen war man mit 50 Euro dabei. Den Vogel schoss aber ein Private-Equity-Fonds ab: Ab einem einzigen Euro pro Monat wurden Anleger aufgenommen.

Die Sparpläne haben gravierende Haken

Das klingt anlegerfreundlich – was kann schon verkehrt daran sein, Kleinsparern ein Investment schon mit Mini-Summen zu ermöglichen? Leider hat die Sache gravierende Haken.

Zum einen sind Fonds, die sich speziell an Kleinverdiener richten, oft Produkte mit einer hohen Kostenbelastung. Scope hat ausgerechnet, wie viel die Weichkosten, die nicht ins eigentliche Investitionsobjekt fließen, ausmachen. Die Experten stellten dabei fest, wie viel Prozent die Weichkosten von der Summe ausmachen, die ein Anleger insgesamt einzahlt (Eigenkapital plus Agio). In Extremfällen machten sie bei Energiefonds fast zwei Fünftel aus, bei inländischen Immobilien- und Schiffsfonds noch fast ein Drittel.

Zum anderen gibt es bei Sparplänen für unternehmerische Beteiligungen meist keine Ausstiegsklauseln. Die Anbieter bestehen darauf, die Ratenverträge fortzuführen, auch wenn ein Geringverdiener sich die Summen nicht mehr leisten kann.

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Wer die Zahlungen einstellt, dem flattert daher nicht selten ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Der Berliner Anwalt Christian H. Röhlke zählt als Beispiele die » Global Real Estate AG, die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG (seit kurzem DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG), die » Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG, WESPA eG oder SW Immo Fonds 2051 GmbH & Co. KG auf. Die Fondax Capital-Trust GmbH & Co. KG habe auf der letzten Gesellschafterversammlung beschlossen, notfalls gerichtlich die monatlichen Raten einzutreiben.

Manchmal gibt es aber Ansatzpunkte für die Anleger, die eine außerordentliche Kündigung des Sparplans ermöglichen. Wurde er in einer Haustürsituation abgeschlossen und der Anleger nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, ist er auch nach Jahren widerrufbar. „Diese Erfahrung haben bereits die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG und die SW Immo Fonds 2051 GmbH & Co. KG machen müssen, deren Belehrungen von Gerichten als nicht ausreichend erachtet wurden“, erklärt Anwalt Röhlke.

Eine außerordentliche Kündigung könne sich zum Beispiel auf Formfehler begründen lassen. Röhlke warnt aber, dass das so genannte Auseinandersetzungsguthaben nach einer Kündigung niedriger ausfallen könne als die geleisteten Einzahlungen. Dann drohten sogar Nachzahlungspflichten. Der vermeintlich günstige und sichere Anlageweg erweist sich dann als Sackgasse.

Artikel auf graumarktinfo.de: http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/warnung/496882.html
RA Röhlke zu Ratensparplänen: http://kanzlei-roehlke.de/miniCMS/presse/upload/1203957739.pdf

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.