Maximalrisiko droht: Insolvenz oder Liquidation
Schon wieder ist es ein Anbieter stiller Beteiligungen aus dem Umfeld des Emissionshauses „Rothmann & Cie.“ aus Hamburg, der die Risiken dieser Graumarktprodukte eindrucksvoll vor Augen führt. Die „ALAG Automobil GmbH & Co. KG“ teilt ihren Anlegern katastrophale Neuigkeiten mit. In einem Anlegerbrief heißt es im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag der Betreiberfirma der Budget-Autovermietung, Robert Straub GmbH:
„ Nach den bereits in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Verlusten ist der ALAG durch die Insolvenz der Robert Straub GmbH der Boden für ein weiteres Wirtschaften entzogen; die vorhandenen Mittel reichen nicht mehr aus, die eigenen Verbindlichkeiten zu bedienen. Aus Sicht der Geschäftsführung ist daher nur noch eine Abwicklung – Liquidation – der ALAG möglich.“
Das bedeutet für die Anleger wahrscheinlich einen Totalverlust der bisher eingezahlten Gelder. Aber es kommt noch schlimmer. Die ALAG teilt mit:
„Zudem müssen wir sämtliche Anleger, die bis heute ihre Einlagen noch nicht vollends geleistet oder aber in der Vergangenheit Kapitalrückzahlungen erhalten haben, dazu auffordern, die nicht eingezahlten oder zurückerhaltenen Mittel an die ALAG zu zahlen bzw. zu erstatten.“
Diese Zahlungspflicht der Anleger ergibt sich, teilt ALAG mit, aus besonderen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Danach haben die Anleger ihre Einlagen zu leisten, soweit dies zur Deckung von Verlusten erforderlich ist. Und zwar nach Meinung der ALAG unabhängig davon, ob die ALAG außerhalb eines Insolvenzverfahrens liquidiert wird oder aber ein Insolvenzverfahren durchzuführen ist.
Bei der ALAG zeigt sich nun, wie bei mehreren der angebotenen stillen Beteiligungen aus dem Hause Rothmann, ein ganz besonderes Problem. Denn eine Spezialität des Hauses Rothmann waren die drei Beteiligungsvarianten „Classic, Classic Plus und Sprint“. Classic stand für die klassische Einmalanlage, wahlweise mit Auszahlung oder ohne. Im Falle der ClassicPlus – Anlage wurden die Auszahlungen sofort wieder angelegt in einen Ratenvertrag in gleicher Höhe von der rechten Tasche in die Linke sozusagen. Die Sprint-Variante war eine reine Ratenzahlung.
Da aber in der Insolvenz Auszahlungen zurückzuzahlen sind, sofern sie keine Gewinne darstellen, und auch die Raten weiterzuzahlen sind, bedeutet dies nach dem Rundschreiben der ALAG:
„Die Sprinter haben Ihre Einlage nur zum Teil bei Vertragsabschluss geleistet und sich verpflichtet,
die ausstehenden Beträge in Raten zu zahlen. Sprinter trifft die Verpflichtung, Ihre Raten nach den
bisherigen Vereinbarungen zu den jeweiligen Fälligkeiten weiter zu zahlen. ….Anleger der Vertragsart Classic haben Ihre Einlage bei Zeichnung in voller Höhe erbracht, in den Folgejahren
jedoch Kapitalrückzahlungen erhalten… Diese Kapitalrückzahlungen sind an die Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kapitalrückzahlungen wieder in eine neue Beteiligung
angelegt wurden („Classic Plus“).“
Diese Haftungsregeln sind bei vielen Fonds aus dem Hause Rothmann & Cie./ALBIS anzutreffen. So weisen auch die Beteiligungen an der ebenfalls illiquiden OIL AG oder den geschäftlich noch aktiven Fonds LEASE Trend AG und ALBIS Finance AG (ehemals NordLeas AG) die Beteiligungsvarianten „Classic, Classic Plus und Sprint“ auf.
„Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Anleger hierüber vor Vertragsschluß nicht aufgeklärt wurden“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der auch darauf hinweist, dass bei Offenlegung dieser Nachzahlungspflichten die Beteiligung unverkäuflich wäre.“Schließlich will im Ernstfall niemand dem guten Geld schlechtes hinterherwerfen.“
Betroffenen Anlegern rät Röhlke den Gang zu einem spezialisierten Anwalt. „Bevor Geld weiter- oder zurückgezahlt wird, sollten mögliche Schadensersatzansprüche aus mangelhafter Aufklärung über diese Risiken geprüft werden.“