Kammergericht spricht Anleger fast 7.000,00 € Schadensersatz zu
Vor dem Berliner Kammergericht hat ein atypisch still an der ALB AG beteiligter Anleger Schadensersatz zugesprochen bekommen. Die Anlagegesellschaft muß dem Anleger jetzt die von ihm eingezahlten Gelder von fast 7.000,00 € zurückzahlen.
Damit hat das Kammergericht ein entgegenstehendes Urteil des LG Berlin aufgehoben. Die Landrichter hatten die Klage auch deswegen abgewiesen, weil angeblich gegen eine Publikumsgesellschaft wie die ALB AG Schadensersatzansprüche aufgrund der sog. Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft nicht durchgesetzt werden können. Diese gläubigerschützende Ansicht ist aber zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils vom Bundesgerichtshof bereits seit mehreren Jahren aufgegeben worden, so dass der Anleger in der Berufung sich auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung über Risiken der Kapitalanlage berufen konnte.
Die ALB AG erschien dabei zu dem Gerichtstermin nicht, so dass ein sog. Versäumnisurteil erging, gegen welches die ALB AG noch Rechtsmittel einlegen kann. „Nachdem bekannt wurde, das der ALB AG offensichtlich im Moment der Vorstand fehlt und die Anwälte der ALB AG – eine große deutsche Kanzlei – kurz vor der Verhandlung das Mandat niederlegten, war hiermit zu rechnen,“ so Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der den Kläger vertrat. Röhlke hofft, das die ALB AG den Schadensersatz auch zahlt.