Urteil gegen Vertriebsgesellschaft Eminence GmbH & Co. KG: Albis Capital-Anleger ist von Schäden freizustellen
Mit Urteil vom 25.06.2013 hat das Berliner Landgericht nach einer ausführlichen Beweisaufnahme die Vertriebsgesellschaft Eminence Capital Management GmbH & Co. KG zu Schadensersatz für die Vermittlung einer Beteiligung an der Albis Capital GmbH & Co. KG verurteilt. Diese Fondsgesellschaft befindet sich derzeit in Liquidation und machte zuletzt Schlagzeilen, als sie eine bundesweite Klagewelle gegen die einzelnen Anleger startete. Das Berliner Landgericht hat die Vertriebsgesellschaft nun dazu verurteilt, dem Anleger sämtliche an die Albis Capital gezahlten Einlagen zurückzuerstatten und ihn von weiteren Zahlungen freizustellen. Dem Urteil voraus ging eine Beweisaufnahme, die interessante Praktiken des Vertriebs ans Licht brachte.
Die Beteiligungen an der Albis Capital AG & Co. KG wurden vertrieben von der Fa. Rothmann & Cie., welche auch die Konzeption des Fonds übernommen hatte. Der vor dem Landgericht Berlin vernommenen Beraterin nach hat die Fa. Rothmann auch die Schulungen der Berater im Hause der Eminence GmbH & Co. KG durchgeführt und hierbei insbesondere auf die von der Fa. Rothmann & Cie. herausgegebenen Schulungsunterlagen hingewiesen. Diese Schulungsunterlagen enthielten allerdings einige Angaben, die mit der Realität nicht in Übereinstimmung zu bringen waren, aber den Verkaufserfolg der Fonds dagegen durchaus förderten. Die Zeugin teilte u. a. mit, dass auf den Schulungen gesagt wurde die „Banken“ seien zu 90 % an den Fonds des Hauses Rothmann beteiligt und schon hieraus ergebe sich eine hohe Sicherheit dieser Fonds.
„Das steht in Übereinstimmung mit Zeugenaussagen anderer Vermittler, die bestätigten, dass auf den Schulungen einige Leasingfonds aus dem Hause Rothmann als besonders sicher angepriesen wurden. Auch haben bereits mehrere Berater bestätigt, dass es die offizielle Leitlinie im Vertrieb der Eminence gab, die Emissionsprospekte erst am Tage der Unterzeichnung an den Anleger herauszugeben und keineswegs davor“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, dessen Kanzlei das Urteil für den Anleger gegen die Eminence GmbH & Co. KG erstritten hat.
Anlegerschutz durch Überreichung des Emissionsprospekt
Der üblichen Darstellung derartiger Fondsgesellschaften in gerichtlichen Auseinandersetzungen zufolge soll der Emissionsprospekt jeweils rechtzeitig vor der Vertragsunterzeichnung zur eigenen Lektüre des Kapitalanlegers überreicht worden sein, so dass die Berater letztlich nur auf den Emissionsprospekt verweisen konnten.
Die Realität sieht dagegen häufig anders aus.
Der Emissionsprospekt wurde üblicherweise erst in Anschluss an die Unterzeichnung der Verträge quasi als Beipackzettel überreicht, den man bei Bedarf mal lesen könne, es aber nicht müsse: Der Berater habe ja bereits alles erläutert. „Dass diese unseriöse Praktik zumindest im Bereich des Vertriebs der Eminence GmbH & Co. KG offiziell vorgegeben war, wurde nunmehr gerichtlich durch eine Beweisaufnahme bestätigt. Für viele betroffene Anleger der Rothmann Fonds, vertrieben durch die Berliner Eminence, bedeutet dies eine deutliche Verbesserung ihrer gerichtlichen Aussichten auf Schadensersatz“, meint Röhlke. Er weist darauf hin, dass Anleger bei einer fehlerhaften Kapitalanlagenberatung einen Schadensersatzanspruch auch gegen den Vertrieb der Kapitalanlage haben und dieser Schadensersatzanspruch vor Gericht gut durchgesetzt werden kann. Die Hauptschwierigkeit besteht in solchen Fällen nach Angaben des Anwalts allerdings in der Vollstreckung eines Schadensersatztitels. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hierzu: „Viele Berater sind nicht ansatzweise in der Lage, die von ihnen angerichteten Schäden auszugleichen. Das sieht natürlich anders aus, wenn der Berater eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung abgeschlossen hat. Dann steht hier ein solventer Haftungsgegner gegenüber.“
Hoffnung mit realer Alternative für den Anlegerschutz
Für die gebeutelten Anleger der Albis Capital AG & Co. KG stellt sich mit der Inanspruchnahme des Beraters nunmehr eine echte Alternative zur Verfügung. Ansprechpartner für offene Fragen von betroffenen Anlegern und ihren Familien ist Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke unter www.kanzlei-roehlke.de oder 030-715 20671. Anleger, die bereits von der Albis auf Zahlung verklagt sind, könnten versuchen, die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen an ihren Berater weiterzuleiten. Wie am besten vorzugehen ist, besprechen die Anleger am besten mit einem erfahrenen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt