Fragwürdiges Angebot
Ein merkwürdiges Angebot erreichte einen Anleger der ehemaligen Alpha Lesaing GmbH aus Hamburg, jetzt ALBIS HiTec Leasing, von der Anlagegesellschaft. Der Anleger, atypisch still beteiligt seit 1995 mit einer Einmaleinlage von seinerzeit 10.000,00 DM, hatte fristgemäß seine auf 10 Jahre laufende Beteiligung ordnungsgemäß gekündigt und während der Laufzeit des Vertrages auch von seinem Entnahmerecht Gebrauch gemacht.
Genau diese Entnahmen hatten aber einen unangenehmen Nebeneffekt: da sie nicht vollständig aus den Gewinnen der ALBIS HiTec Leasing AG bezahlt wurde, musste sie aus seiner eigenen Einlage bezahlt werden. Da der Anleger auch noch die versprochenen Verluste zur Steuererleichterung zugewiesen bekam, ist sein sog. Kapitalkonto trotz eines Auseinandersetzungswertes des Gesellschaftsanteils von 2.465,60 € mit 2.057,46 € im Minus. Im Klartext: obwohl der Anleger sich absolut vertragstreu verhalten hat, müsste er jetzt nach Gesetz und Vertrag 2.057,46 € nachzahlen, damit die Kapitalanlage beendet werden kann.
Die ALBIS HiTec Leasing AG unterbreitet dem Anleger aber ein Angebot, das ihn vor dieser Nachzahlung retten soll: durch einen Übernahmevertrag soll die Kündigung als gegenstandslos erklärt werden und die stille Beteiligung an die ALBIS Leasing AG übertragen werden, die sie dann fortführen wird.
Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hält an dem Angebot für bedenklich, das die von der ALBIS HiTec Leasing AG aufgemachte Berechnung mangels Übermittlung der Berechnungsgrundlagen nicht nachvollzogen werden kann, meint aber auch: “Der Vorgang zeigt anschaulich das Problem vieler stiller Beteiligungen mit Entnahmeplan über 10 Jahre: die Entnahmen sind letztlich meist eine Einlagenrückzahlung. Macht die Gesellschaft keine Gewinne in entsprechender Höhe, muß die Entnahme häufig zurückgezahlt werden. Hierüber wurden Anleger meist nicht aufgeklärt.“