gegen Verantwortliche – LG Köln verurteilt zu Schadensersatz
Die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH aus Ludwigsburg ist in das Visier der Staatsanwaltschaft Stuttgart geraten. Unter dem AZ 163 Js 34171/07 wird gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges ermittelt. Weiteres Ungemach ereilte die Anbieterin stiller Beteiligungen vom Landgericht Köln: die rheinischen Richter verurteilten die Gesellschaft gegenüber einem Anleger zu Schadensersatz, weil dieser keine ordnungsgemäße Aufklärung betrieben hatte (22 O 276/07 vom 10.06.2008).
Der im März 2005 der Analysis beigetretene Anleger hatte geltend gemacht, nicht über die nur sehr eingeschränkte Möglichkeit des Weiterverkaufs der Beteiligung vor Ablauf der Vertragslaufzeit aufgeklärt worden zu sein. Diese sog. eingeschränkte Fungibilität ist ein wesentliches Merkmal einer Beteiligung an einem geschlossenem Fonds und angesichts der langen Vertragslaufzeiten für die meisten Anleger von hoher Wichtigkeit. Der Bundesgerichtshof hatte bereits entschieden, das auf diese eingeschränkte Veräußerbarkeit vom Vermittler ungefragt hingewiesen werden muß (III ZR 44/06 vom 18. Januar 2007). Dies war nicht geschehen, auch nicht durch den Prospekt der Analysis. Dieser wurde, branchentypischen Gepflogenheiten entsprechend, nicht überreicht, wie eine Beweisaufnahme ergeben hatte.
Seit der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu Aufklärungsfehlern bei stillen Beteiligungen können Anleger, die eine falsche Beratung über die Risiken derartiger Beteiligungen erhalten haben, ihre Einlagen in voller Höhe zurückverlangen. Lediglich erhaltene Ausschüttungen oder Steuervorteile können abgezogen werden. Die früher hier vertretene sog. Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ist aufgegeben worden, so dass sich für viele Anleger hier Wege eröffnen.
Anleger sollten fachkundigen Rat zur derzeitigen Situation suchen.
Sachdienliche Hinweise zum Ermittlungsverfahren nimmt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gern entgegen.