Mit Pressemitteilung Nr. 2081 vom 02.09.2015 teilen die Berliner Staatsanwaltschaft und Polizei mit, Haftbefehle gegen vier mutmaßliche Goldhändler im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf, in Teltow und in Frechen bei Köln vollstreckt zu haben. Die Festnahmen stehen danach im Zusammenhang mit dem umfangreichen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz durch Anlageprodukte der sog. BWF – Stiftung. Bei den Festgenommenen soll es sich um die maßgeblichen Verantwortlichen der beteiligten Firmen im Alter von 45 bis 67 Jahren handeln.

Anlegerskandal BWF – Stiftung: Polizei vollstreckt vier Haftbefehle – Ermittlungen dauern an – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke
Die Ermittlungsbehörden gehen von 6.000 geschädigten Kunden und eingenommenen Anlegergeldern in einer Größenordnung von nunmehr 54 Millionen Euro aus, wobei nach der Pressemitteilung des Landeskriminalamtes Berlin ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet wurde. Die Ermittlungen dauern an.
„Die Meldung von der Vollstreckung der Haftbefehle gegen die Verantwortlichen kommt für die Anleger zu einem sensiblen Zeitpunkt: Am 04.09.2015 ist die erste Gläubigerversammlung im Rahmen des eröffneten Insolvenzverfahrens über die Trägergesellschaft BDT anberaumt, in welcher auch der Insolvenzverwalter seine bisherigen Erkenntnissen kundtun wird. Wir nehmen an dieser Veranstaltung selbstverständlich für die hier vertretenen Mandanten teil“, informiert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Betroffene Anleger der BWF-Stiftung sollten sich umgehend kompetent anwaltlich beraten lassen, um weiteren Schaden abzuwenden. Für Fragen und weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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