Auch Albis Capital meldet Schieflage

vom 4. März 2010

Nachdem der ebenfalls aus dem Emissionshaus

Rothmann & Cie. AG stammende Lease Fonds V, ALAG Automobil GmbH & Co. KG, im Januar diesen Jahres in Liquidation gegangen ist, scheint nun auch der Lease Fonds VI, die Albis Capital AG & Co. KG endgültig ins Schwanken zu geraten. In diesem beteiligten sich Anleger als Kommanditisten an der Gesellschaft, deren Kerngeschäft in der Finanzierung mittelständiger Leasingunternehmen bestehen sollte.

Nach einem hier vorliegenden Schreiben, das am 03.03.2010 an die Anleger der stark angeschlagenen Kapitalanlagegesellschaft versandt werden soll, hatte die Gesellschaft im letzten Jahr große Probleme. Es ist die Rede von „Unregelmäßigkeiten mit strafrechtlicher Relevanz bei angekauften Leasingverträgen“. Zur Schadensbegrenzung wurde auf „erhebliche personelle Unterstützungsleistungen der ALBIS-Leasing-Gruppe“ zurück gegriffen. Es sollen Refinanzierungspartner weggefallen sein und das Neugeschäft seit Mitte letzten Jahres eingestellt worden sein.

Der Zeitpunkt für diese Meldung ist nicht gerade erstaunlich. Der Fonds wurde 2004 aufgelegt und hat, insoweit branchenüblich, eine enorm hohe Kostenbelastung in den ersten beiden Geschäftsjahren. In diesen werden fast die gesamten Einzahlungen zur Deckung der Emissionskosten, hauptsächlich der Vertriebskosten, aufgewendet. Wesentliches Investitionskapital steht daher zunächst nicht zur Verfügung. Nach der Unternehmensplanung soll dies erst zaghaft anwachsen, wenn die Kosten für den Vertrieb der Kapitalanlage gedeckt sind. In den ersten Jahren muss daher alles nach Plan laufen, weil schon die Planung davon ausgeht, dass kein Investitionskapital zur Verfügung steht. Es zeichnet sich daher ein Gleichlauf zum Vorgängerfonds ALAG ab, der erstmals im letzten Jahr Probleme meldete.

Der Berliner Anwalt Christian-H. Röhlke rät Anlegern der Albis Capital AG & Co. KG dringend den Gang zum Anwalt. „Viele Anleger wurden nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Das Produkt wurde oft als Altersvorsorge verkauft. Wenn die Gesellschaft in Insolvenz oder Liquidation geht, droht Anlegern die Nachhaftung. Bereits ausgezahlte Einlagen müssten dann zurück gezahlt werden. Ich habe noch keinen Anleger getroffen, der über diese Möglichkeit aufgeklärt wurde. Bei der älteren Schwester der Albis-Capital, ALAG, ist genau dieses Szenario eingetreten. All diese Umstände können Fehler in der Beratung darstellen.“

Besonders heikel im Unternehmenskonzept sind die sogenannten „Plus“- Verträge. Bei diesen werden zwei Beteiligungen abgeschlossen. In die „classic“- Beteiligung wird eine Einmaleinlage geleistet. Diese wird dann durch jährliche Entnahmen in die „Plus“- Beteiligung überführt. Hieraus entsteht der Gesellschaft das Problem weiter sinkender Liquidität, da die Kosten auch für die „Plus“- Anlage sofort anfallen. Der Anleger muss – falls die Gesellschaft in Insolvenz oder Liquidation geht, die geleisteten Einlagen zurückgewähren. Im Endeffekt wird dies wohl heißen, dass er die volle Höhe der „Plus“-Beteiligung zu leisten hat.

Ausgerechnet für eine besondere Gruppe der Anleger dürfte die Lage aber etwas hoffnungsvoller aussehen: für diejenigen Anleger, die hohe Einmaleinlagen an die Albis Capital geleistet haben und dafür ein Darlehen der ehemaligen Hesse Newmann Bank, jetzt Grenke Bank AG, aufgenommen haben. Hier wurden üblicherweise 50 % der Einlage über das Darlehen finanziert, während 50 % Eigenanteil der Anleger war. Hier haben die Anleger zusätzlich noch Kosten für die Zinsen gehabt.

„Nach unserer Ansicht handelt es sich hier um sogenannte Verbundgeschäfte, bei denen die Anleger möglicherweise sowohl Ihren Eigenanteil als auch das bisher an die Bank gezahlte Geld von der Bank erstattet bekommen können – gegen Übertragung der unrentablen Beteiligung,“ so Röhlke, der bereits für Mandanten derartige Klagen eingereicht hat.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.