BGH: Prominente können für Werbeaussagen haften

vom 13. Dezember 2011

Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz in Bedrängnis

Mit Urteil vom 17. November 2011 (III. ZR 103/10) hat der BGH die zivilrechtliche Haftung von Prominenten verschärft, die sich für Angebote des grauen Kapitalmarktes in Prospekten und ähnlichen Druckwerken zitieren lassen. Konkret ging es um die Tätigkeit von Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU). Scholz hatte in einem Kurzprospekt und in mehreren Zeitungsinterviews in seiner Funktion als Beirat der Fondsgesellschaft daraufhin gewiesen, dass er persönlich dem Fondsmanagement anlegerschützende Vorkehrungen abgerungen haben. Der Kurzprospekt und die Zeitschrifteninterviews wurden den Anlegern zusammen mit dem Emissionsprospekt und den übrigen Zeichnungsunterlagen überreicht und haben viele von ihnen zur Zeichnung des Fonds bewogen.

Der Fond selbst wurde wegen unerlaubter Bankgeschäfte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahre 2005 geschlossen und musste rückabgewickelt werden, was eine sofortige Insolvenz und eine massenhafte Vernichtung von Anlegergeldern zur Folge hatte.

Wenn Politiker eine zu enge Nähe zum grauen Kapitalmarkt suchen, geht das selten gut. Besonders anfällig hierfür scheint die Berliner Politiklandschaft zu sein. Neben den bereits genannten ehemaligen Schulsenatoren Rasch und ehemaligen Berliner Justizsenator Rupert Scholz ist aktuell der gerade erst ins Amt gekommene Justizsenator Braun wegen zu großer Nähe zu Schrottimmobilien-Verkäufen zurück getreten. Wenn auch dieser Rücktritt eher ein Akt der politischen Hygiene ist, zeigt das bereits genannte Urteil des Bundesgerichtshofes doch, dass Politiker aufpassen müssen, wenn sie sich für Graumarktunternehmen einspannen lassen. Immerhin kommt hier eine theoretische Haftung in Höhe des gesamten bezeichneten Fondvolumens und aller Anlegerschäden auf Herrn Scholz zu.

Ob die Erwägungen des BGH auch auf andere Prominente übertragbar sind, bleibt abzuwarten. „Niki Lauda, Boris Becker und Michael Schumacher haben sich von den Gütersloher Investor ACI für dessen Geschäfte in Dubai als Werbeträger zur Verfügung gestellt, Gerhard Schröder hielt eine Rede vor Führungskräften des Finanzvertriebs AWD, Theo Waigel lässt sich im Kundenmagazin des Emissionshauses „Rothmann & Cie“ abbilden, Otto Graf Lambsdorff, Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher ließen sich mit Verantwortlichen der inzwischen insolventen Göttinger Gruppe ablichten – Wo ist die Grenze der Haftung?“, fragt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Im Fall Rupert Scholz hatte dieser sich insbesondere in den Interviewpassagen berühmt, auf die Fondgeschäftsführung Einfluss genommen zu haben, um anlegerschützende Bestimmungen durchzusetzen. Ihm selbst habe das Produkt persönlich überzeugt und er halte sich und die anderen bewusst „in Obligo“ gegenüber den Anlegern. Soweit sind die anderen Prominenten sicherlich nicht gegangen.

FAZIT: Das Urteil des BGH wird hoffentlich weitere Prominente davon abhalten, um Vertrauen für windige Geschäftemacher des Grauen Kapitalmarktes zu werben. Das geringe Honorar, dass sie hierfür erhalten dürften, ist das Haftungsrisiko schlichtweg nicht wert.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.