Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit der Rückforderung von Zahlungen
innerhalb sog. Schenkkreise befasst und der Klage eines Schenkers auf Rückforderung stattgegeben (Urteil III ZR 282/07 vom 13. März 2008).
Schenkkreise sind laut BGH „nach Art einer Pyramide organisiert; sie bestehen aus „Charts“ zu jeweils 15 Plätzen, wobei jeder Platz mit mindestens zwei Mitspielern besetzt ist. An der Spitze steht ein Platz auf der Empfängerposition. Auf der zweiten Stufe stehen zwei, auf der dritten vier und auf der vierten, letzten Stufe acht Plätze, jeweils in Geberposition. Die auf der vierten Stufe stehenden Mitspieler leisten ihre „Schenkungen“ an die in der Spitzenposition stehenden Mitglieder. Sobald diese sämtliche Zuwendungen von den auf der vierten Stufe stehenden Spielern erhalten haben, scheiden sie aus dem Spiel aus. Es werden sodann durch Aufteilung zwei neue Charts gebildet, an deren Spitze die beiden Plätze der bisherigen Stufe zwei treten. Die zweiten Stufen der neu gebildeten Charts werden von jeweils zwei der vier Positionen der dritten Stufe des Ursprungscharts besetzt. Die neu gebildeten dritten Stufen bestehen aus jeweils vier der acht Positionen der letzten Stufe des Ursprungscharts. Diesen Mitspielern obliegt es sodann, jeweils neue Mitspieler für acht Positionen der neu zu bildenden vierten Stufen der neuen Charts zu werben, so dass die volle Teilnehmerzahl von jeweils 15 Plätzen für die neuen Charts erreicht wird.“
In der aktuellen Entscheidung stellt der BGH erneut fest, das derartige Schenkkreise sittenwidrige Geschäfte betreiben, da stets nur die an der Spitze stehenden beschenkt werden und der Nachschub an Schenkern für die Nachrücker schnell ausgehen wird. Das Besondere an der aktuellen Entscheidung ist, das der BGH eine Sperre der Rückforderung der sittenwidrigen Schenkungen ablehnt. An eine solche ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu denken, wenn Schenker und Beschenkter gleichermaßen zur Sittenwidrigkeit des Geschäfts beitragen.
Davon ist hier zwar auszugehen, allerdings würde eine solche Rückforderungssperre dazu führen, das diejenigen, die nur schenkten und nicht beschenkt wurden, übermäßig benachteiligt würden und diejenigen, welche Schenkungen erhalten haben, privilegiert würden. Daher sind die Zahlungen ohne Sperre rückabzuwickeln, auch gegenüber Personen, die nicht zu den Initiatoren des Schenkkreises gehören.
Damit stellen sich die Segnungen der Schenkkreise für alle Beteiligten als Danaergeschenk heraus.