Ist die Canada Gold Trust GmbH als Initiatorin und Vertriebsgesellschaft der skandalösen Beteiligungen an der Canada Gold Trust – Gruppe offensichtlich als Haftungsgegner im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen ausgefallen? – Auswirkungen für Anleger derzeit noch unklar
Mit Datum vom 22.04.2015 hat die Canada Gold Trust GmbH, nach Mitteilung des Amtsgerichts Freiburg, vertr. d. d. Geschäftsführer Sven Donhuysen , zum Aktenzeichen 42 IN 152/15 Insolvenz beim Amtsgericht Freiburg angemeldet. Die Nennung des Herrn Donhuysen als Geschäftsführer ist nach Medienberichten ein Versehen, da im Handelsregister Herr Peter Prasch, als Geschäftsführer angemeldet ist. Damit ist zumindest die Canada Gold Trust GmbH als Initiatorin und Vertriebsgesellschaft der skandalösen Beteiligungen an der Canada Gold Trust – Gruppe offensichtlich als Haftungsgegner im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen ausgefallen.
Zusammenhänge Canada-Gold Trust und Henning Gold Mines Inc.und Xolaris Verwaltungs GmbH – Ausschüttung, Haftung, Rückzahlungspflicht
Die Ereignisse um die Canada Gold Trust – Gruppe überschlagen sich seit Wochen. Nachdem zunächst bekannt wurde, dass offensichtlich bei den Darlehensempfängern in Kanada, insbesondere der Henning Gold Mines Inc. die von den Canada Gold Trust – Fonds aufgenommenen Darlehensgelder im erheblichen Umfang verschwunden sind, steht die Gruppe wirtschaftlich vor dem Ruin. Die hastig neu in den Gesellschafterkreis aufgenommene Xolaris Verwaltungs GmbH unter dem neuen Geschäftsführer Dr. h. c. Rudolf Döring versuchte noch kurz vor Ostern 2015, von den Anlegern 30 % der geleisteten Vorabausschüttungen zurückzufordern. Viele Anleger sind verunsichert und wissen nicht, ob diese Gelder nun zu Recht gefordert werden oder nicht.
Der Berliner Rechtsanwalt Christian H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Canada-Gold-Anleger vertritt, ist bei der Bewertung dieser Rückzahlungsverpflichtung skeptisch: „Zwar steht im Gesellschaftsvertrag der Canada Gold Trust – Fonds in der Tat eine Pflicht zur Rückzahlung der Vorabausschüttungen, wenn die Gesellschaft in Liquiditätsschwierigkeiten gerät. Allerdings ist noch nicht klar, worin dieser Liquiditätsschwierigkeiten ihren Ursprung haben. Der Gesellschaftsvertrag spricht nur von unvorhergesehenen Schwierigkeiten. Wenn aber die Geschäftsführung der Canada Gold Trust-Fonds über die Fehlverwendung der Gelder Kenntnis gehabt haben sollte, kann dies wohl nicht als unvorhergesehen erscheinen. Vor der Rückforderung der Gelder ist somit eine Aufklärung über Art und Weise der angeblichen Untreuehandlungen in Kanada zu betreiben“, meint Röhlke.
Propekthaftung – Vertriebsprovison – Schadensersatzanspruch
Der Jurist weist zudem darauf hin, dass aus dem Bericht der Treuhandkommanditistin über die letzte Gesellschafterversammlung hervorgeht, dass der Geschäftsführer der Canada Gold Trust GmbH und der Canada Gold Trust Management GmbH, Herr Peter Prasch, auch an der HGM Henning Gold Mines Inc. mit 10 % beteiligt war. Herr Prasch hat somit nach Ansicht des Rechtsanwalts dafür gesorgt, dass die Canada Gold Trust-Fonds Darlehen mit zweifelhafter Sicherung an eine kanadische Firma ausreichen, die Prasch zu 10 % selbst gehört hat. „Derartige personelle Verquickungen sind allerdings prospektpflichtig, ohne das uns ein derartiger Hinweis auf diese Verflechtungen im Prospekt aufgefallen wäre“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Zudem wird im Internet über Geheimverträge bezüglich der Vertriebsprovisionen zu Gunsten bestimmter Vertriebsgesellschaften berichtet. Nach Ansicht Röhlkes wäre der Prospekt dann ebenfalls fehlerhaft, sollten diese Geheimverträge sich als existent herausstellen. In einem solchen Fall könnte den Anlegern ein Schadensersatzanspruch gegenüber Fondsverantwortlichen und Hintermännern zustehen, der ggf. auch der Nachforderung der Xolaris GmbH entgegengehalten werden kann.
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke rät daher allen betroffenen Anlegern den Gang zum qualifizierten Rechtsanwalt, bevor voreilige Maßnahmen ergriffen werden.
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Christian-H. Röhlke
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