cashEmotion AG: Landgericht Köln hält Verträge für nichtig – Anspruch auf Herausgabe der Schlüssel und Papiere

vom 1. November 2021

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 25.6.2021 einem Kunden der mittlerweile insolventen CashEmotion AG bestätigt, niemals sein Eigentum verloren zu haben und von den Finanzierern der Gesellschaft Papiere und Schlüssel herausverlangen zu können. Denn die Verträge seien insgesamt nichtig wegen eines Verstoßes gegen das Verbot des Rückkaufhandels. Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hat den Kläger vertreten und erklärt das Urteil.

„Das Angebot klingt zunächst einmal verlockend: gib uns dein Auto in Pfand und wir geben dir Geld dafür, du Kunde darfst es aber weiter fahren. Wenn du das Pfand zurückgezahlt hast, gehört dir das Auto wieder. So verstanden die Kunden das Angebot von cashEmotion.  Tatsächlich verkauften die Kunden das Fahrzeug, nur um es direkt im Anschluss wieder zurück zu mieten. Diese Art des Rückkaufhandelns verstößt allerdings gegen die Gewerbeordnung, was nunmehr mehrere Oberlandesgerichte und der bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt haben. Dieser Gesetzesverstoß führt zu einer zivilrechtlichen Nichtigkeit nicht nur des dann tatsächlich abgeschlossenen Kauf- und Mietvertrages, sondern auch des dinglichen Übereignungsgeschäftes. Eine solche Doppelnichtigkeit ist ausgesprochen selten im deutschen Zivilrecht, für die geschädigten Pfandgeber allerdings sehr hilfreich“, so Röhlke.

Wem gehören die Fahrzeuge?

Denn die ganze Angelegenheit verkompliziert sich weiter zum einen durch die Insolvenz der cashEmotion AG und den Umstand,  dass die Gesellschaft selbst sich das Kapital erst bei Dritten besorgt hat. Hierfür nahm die cashEmotion AG auch Privatdarlehen auf und sicherte diese durch eine Übereignung der zukünftig in Pfand genommenen Autos und Motorräder.  Durch die Insolvenz der cashEmotion AG werden auch diese Darlehensgeber Geld verloren haben.

Von ihren Kunden ließ sich cashEmotion AG die Zulassungsbescheinigung Teil II und den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges aushändigen und lagerte diese bei einer als Treuhänderin eingeschalteten Rechtsanwältin in Köln ein.  Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die cashEmotion AG teilte die Insolvenzverwalterin nun den Kapitalgebern mit, aufgrund der Sicherungsübereignung stünde diesen das Eigentum an den Fahrzeugen zu. Die Kapitalgeber ihrerseits wollen die Schlüssel und die Papiere nur an die Kunden der cashEmotion AG herausgeben, wenn die Kunden hierfür bezahlen. Die Kunden wiederum wollen die Papiere und die Ersatzschlüssel zurückbekommen, um die Fahrzeuge nun nach einigen Jahren wieder vollständig selbst zu nutzen oder zu verkaufen.  Die entscheidende juristische Frage war nun: haben die Kunden das Eigentum an die cashEmotion AG verloren und hat die cashEmotion AG das Eigentum wirksam an die Kapitalgeber weitergegeben?

Nichtigkeit der Übereignungen

„Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass schon der Eigentumsübergang von den Kunden der cashEmotion AG nicht stattgefunden hat, da auch dieser dingliche Übereignungsvertrag von der Nichtigkeit des Rückkaufhandels erfasst ist. Wenn aber die cashEmotion AG niemals Eigentum erworben hat, konnte dieses auch nicht zur Sicherung der von ihr aufgenommenen Darlehen weitergegeben werden an die Kapitalgeber. Aus dem Eigentum folgt dann ein Herausgabeanspruch der Kunden auf die Schlüssel und die Papiere.  Für die geschädigten Kunden der cashEmotion AG  ist as Urteil ein wichtiger Schritt“, meinte Röhlke.

Denn nur mit den Papieren und Schlüsseln können die vielfach bereits etwas in die Jahre gekommenen Fahrzeuge verwertet werden, zum Beispiel durch einen Weiterverkauf. Zudem sind viele Kunden von den Rechtsanwälten der Kapitalgeber  aufgefordert worden, für die Herausgabe der Schlüssel und Dokumente Geld zu zahlen. Ein Anspruch, der nach Ansicht des Landgerichts Köln nicht besteht.

Sofern solche Ansprüche an die Kunden herangetragen werden, rät Röhlke zu anwaltlicher Beratung.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.