Derivest GmbH kündigt Darlehensverträge mit Anlegern

vom 4. Mai 2017

Rückzahlungstermin ungewiss – Derivest GmbH Anleger sind verunsichert, was ist mit ihrer Kapitalanlage?

Ein von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretener Darlehensgläubiger der Derivest GmbH aus Markredwitz erhielt Ende April 2017 merkwürdige Post des Finanzunternehmens. Die Derivest GmbH teilt im Schreiben mit, aufgrund eines deutlich erhöhten Kündigungsvolumens ihrer Anleger die in den Nachrangdarlehensbedingungen vorgesehene Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung mit Wirkung zum 31.03.2017 in Anspruch genommen zu haben. Nach dieser Kündigung sei nun die Rückzahlung an die Anleger zwar im Prinzip fällig, könne allerdings aufgrund einer Liquiditätsschwäche aktuell nicht vorgenommen werden, heißt es in dem Schreiben weiter. Statt einen Zahlungstermin zu benennen, kündigt die Derivest GmbH lediglich an, die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Zahlungen am Beginn der zweiten Jahreshälfte 2017 noch einmal zu überprüfen. Undurchsichtiger geht es kaum für die Betroffenen, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Sorgen der Anleger wachsen – Auswirkungen für Anleger der Autark-Gruppe?

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Röhlke Rechtsanwälte in Berlin

„Dieses Schreiben der Derivest GmbH ist nicht geeignet, Vertrauen der Anleger zu wecken oder wieder zu gewinnen. Nachdem Ende Oktober 2016 die Staatsanwaltschaft Hof die Geschäftsräume der Derivest GmbH in Markredwitz untersucht hat, sind die Anleger in Sorge um die Rückzahlung ihrer Nachrangdarlehen. Diese Sorgen spüren die Anleger der Autark-Gruppe auch, die Gelder in zweistelliger Millionenhöhe der Sensus Vermögens GmbH und der Derivest GmbH anvertraut hatten Nach der Bilanz 2014 der Derivest GmbH scheint es sich um Nachrangdarlehen von insgesamt 32 Mio. Euro zu handeln. Die Staatsanwaltschaft soll der Geschäftsführung der Derivest GmbH Betrug und Untreue in besonders schweren Fällen vorwerfen“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.

Zusammenhänge Abspaltungen: Derivest GmbH – Derivest Verwaltungsgesellschaft mbH – FS Capital GmbH

Rechtsanwalt Röhlke weist auf eine weitere Ungereimtheit hin: Seine Mandanten hätten Nachrangdarlehensverträge abgeschlossen mit der Derivest GmbH, eingetragen zur Handelsregister-Nr. B4462 des Amtsgerichts Hof. Diese Firma hat am 19.08.2016 einen Abspaltungsvorgang notariell beurkunden lassen, der am 22.09.2016 im Handelsregister eingetragen wurde. Zudem wurde die Firma umbenannt in Derivest Verwaltungsgesellschaft mbH am 04.10.2016. Das Schreiben an den von Röhlke vertretenen Anleger vom 24.04.2017 stammt allerdings von der Derivest GmbH, eingetragen im Handelsregister Hof zur Nr. HRB 4931. Hierhinter verbirgt sich die ehemalige FS Capital-Invest GmbH, die den abgespaltenen Unternehmensteil der Derivest GmbH im September 2016 übernommen hat und sich am 11.10.2016 auch den neuen Namen „Derivest GmbH“ verpasst hat. Welche Hintergründe hinter dieser Rochade stecken, ist derzeit noch ungeklärt. Ebenso unklar, so der Jurist, sei derzeit, wer für die Verbindlichkeiten aus den Nachrangdarlehen gegenüber den Anlegern haftet: Die neue Derivest GmbH oder die alte Derivest GmbH.

„Unserer Meinung nach sollen durch dieses Bäumchen-Wechsel-Dich-Spielchen die Anleger ins Bockshorn gejagt werden. Schon aufgrund der schwierigen rechtlichen Verhältnisse bei einer derartigen Abspaltung ist jedem Anleger zu raten, hier umgehend einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Für weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte telefonisch unter 030.71520671 oder per mail unter office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.