Hinweise auf unerlaubte Einlagengeschäfte
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist in einer Mitteilung vom 24.02.2011 darauf hin, dass sie der „Diamond Finance Invest Holding AG“ (DFI Holding AG), Darmstadt, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Das Geschäftsmodell der DFI Holding AG sieht nach eigenen Angaben auf der Homepage DFI.AG vor, Versicherungen mit langer Laufzeit – wie etwa eine Lebensversicherung – aufzukaufen. Bei Ablösung durch die Diamond Finance Invest garantiere diese dem Verbraucher dabei das Doppelte des Rückkaufwertes.
Damit liegt nach Meinung von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft, nämlich ein Einlagengeschäft vor. Und genau diese Erlaubnis fehlt der DFI Holding AG, wie sich der Mitteilung der BAFIN entnehmen lässt. Damit reiht sich die DFI Holding AG in eine längere Reihe von Unternehmen ein, vor denen die BAFIN bereits seit September 2009 warnt und deren Geschäfte sie untersagt und rückabwickeln ließ. So wurden bereits der 4Future-Capital GmbH, der Pecunia-Concept AG und der Garantie-Wert GmbH das Betreiben dieser Geschäfte untersagt und die Rückabwicklung auferlegt.
„Erstaunlich, dass bei einer derartigen Häufung von Verbotsverfügungen immer noch solche Modelle verkauft werden können,“ meint Röhlke und empfiehlt Anlegern, umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Im Falle einer Rückabwicklungsverfügung sei nämlich allen Anlegern sofort die gesamte eingezahlte Summe zurück zu erstatten, was die Anbieter üblicherweise nicht können: das Geld wurde meist nicht wertbildend angelegt, sondern zunächst zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes ausgegeben. „Müssen auf einen Schlag alle Anleger ausbezahlt werden, fehlt meist die Liquidität. Die Folge kann eine Insolvenz sein.“