60 Mio Euro der Anleger verloren?
Das Amtsgericht Hamburg hat am 25.03.2008 Rechtsanwalt Burckhardt Reimer, Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der EECH – European Energy Consulting Holding AG bestellt. Dies ist der vorläufige Höhepunkt der Auseinandersetzungen um die EECH-Unternehmensgruppe. Unmittelbar zuvor wurde bekannt, das die EECH Group AG bei zweien der von ihr herausgegebenen Unternehmensanleihen die versprochenen Zinsen nicht zahlen kann und auch die Rückzahlung der Anleihen problematisch würde.
„Finger weg von dieser Anleihe!“, hatte FINANZtest bereits in 2005 über die Solaranleihe der schon damals hoch verschuldeten EECH Holding AG getitelt. Entsprechend befand sich das Unternehmen auf diversen Warnlisten vor unseriösen Anbietern des grauen Kapitalmarktes. Nunmehr scheint das maximale Risiko der Unternehmensanleihe eingetreten zu sein: das Unternehmen ist pleite, die Anleger können nur noch hoffen, das im Insolvenzverfahren ein geringer Rückfluss ihrer Gelder erfolgt.
Nach der Pleite der der DM Beteiligungs AG, der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West , der Vermögensgarant AG und der First Real Estate GmbH ist dies der nächste große Zusammenbruch eines Schuldverschreibungsanbieters. Bei derartigen Anlageangeboten handelt es sich um Vertrauensinvestitionen, deren Erfolg von der Bonität des Anbieters abhängt. Der Anleger leiht dabei dem Unternehmer Geld, welches dieser in einigen Jahren zurückzahlen muss. In der Zwischenzeit werden Zinsen versprochen, meist ca. 8 %. Eine Vielzahl der unseriösen Angebote können diese Zinsen jedoch nur aus dem Neugeschäft, also dem Geld neuer Anleger, bedienen. Bleibt das Neugeschäft aus und wird die Anleihe fällig, bricht das System zusammen.
Eine böse Überraschung für die Anleger weisen viele dieser Schuldverschreibungen auf: sie enthalten im Kleingedruckten sog. Rangrücktrittsvereinbarungen für den Insolvenzfall. Damit verzichten die Anleger im Insolvenzfall auf eine Gleichbehandlung mit anderen Gläubigern und erklären sich mit einer nachrangigen – und damit meist mit gar keiner – Befriedigung ihrer Ansprüche einverstanden.
Hierauf hatte Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt in Berlin, bereits in einem Beitrag des ARD-Ratgebers „Geld“ im Jahre 2004 hingewiesen „Den Anlegern der EECH-Gruppe ist ein schneller Gang zum Anwalt anzuraten. Zwar ist noch nicht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden, so das es mit einer Forderungsanmeldung nicht eilt. Die Anleger haben aber vielleicht Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Vermittler der Schuldverschreibungen – hier gilt meist der alte Spruch: wer zuerst kommt, mahlt zuerst,“ meint Röhlke.