Erfolgreicher Widerruf Darlehensverträge: LG Hamburg verurteilt Bankhaus Wölbern KG i. L.

vom 30. September 2016

Darlehensverträge für Fondsbeteiligungen an Schiffsfondsgesellschaften sind wirksam widerrufen – Anleger muss nichts mehr zahlen – Keine Weiterzahlung der Raten und Anspruch auf Zins- und Tilgungsleistungserstattung

Mit einem Urteil vom 23.09.2016 hat das Landgericht Hamburg die Bankhaus Wölbern & Co. (AG und Co. KG) i. L. (im Folgenden Wölbern Bank) zur Rückzahlung der Zinsen und Tilgungsleistungen eines von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Mandanten auf zwei Darlehen verurteilt, die dieser zur Finanzierung von zwei Schiffsfondsbeteiligungen aufgenommen hatte. Zudem wurde festgestellt, dass die vom Anleger erklärten Darlehenswiderrufe wirksam sind.

Wölbern Bank argumentiert: Widerruf treuwidrig und verwirkt – Landgericht Hamburg erkennt Verbundgeschäft an

Die Hintergründe erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke: „Die Wölbern-Bank hatte sich vor Gericht damit verteidigt, die finanzierten Geschäfte mit den Schiffsfondgesellschaften MS Global Helios KG, MS Global Hermes KG und MS Bulk China KG seien keine verbundenen Geschäfte im Sinne des Gesetzes. Die Wölbern-Bank habe niemals gegenüber dem Initiator zu erkennen gegeben, derartige Geschäfte finanzieren zu wollen, obgleich dies ja das hauptsächliche Geschäftsfeld der Bank in den fraglichen Jahren war. Zudem sei der Anleger nicht mehr berechtigt, einen Widerruf zu erklären, da dieser Widerruf treuwidrig und verwirkt war. Nach den Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofes zu diesem Punkt vom 12.07.2016 war zumindest das Argument der Treuwidrigkeit nicht mehr zu halten. Indizien für ein Verbundgeschäft sah das Landgericht Hamburg ebenfalls als gegeben an, so dass die für unseren Mandanten erklärten Darlehens Widerrufe als wirksam anzusehen waren.“

Keine Weiterzahlung von Darlehensraten – Anspruch auf Zins- und Tilgungsleistungserstattung

Erfolgreicher Widerruf Darlehensverträge: LG Hamburg verurteilt Bankhaus Wölbern KG i. L. – von Röhlke Rechtsanwälte, Berlin

Erfolgreicher Widerruf Darlehensverträge: LG Hamburg verurteilt Bankhaus Wölbern KG i. L. – von Röhlke Rechtsanwälte, Berlin

„Nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg muss der Mandant keine weiteren Darlehensraten mehr zahlen und hat einen Anspruch auf Erstattung seiner bisherigen Zinsen und Tilgungsleistungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir rechnen mit der Einlegung einer Berufung“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.

Die Wölbern-Bank hatte erst vor kurzem mitgeteilt, ihr Kreditportfolio an die „Bad Bank“ des privaten Bankenverbandes übergeben zu haben. Die sogenannte Einlagensicherungsbank als Rechtsnachfolgerin des Bankhauses Wölbern wird bei Rechtskraft des Hamburger Urteils auf die weiteren Darlehensraten des Anlegers wohl verzichten müssen. Die Erstattung der Zinsen und Tilgungsleistungen dagegen wird bei Rechtskraft des Urteils in dieser Form der Anleger von der Wölbern Bank verlangen. Nach Ansicht Röhlkes ist das Urteil ein wichtiger Schritt für geschädigte Wölbern-Anleger.

Anlegerrechte gestärkt: Bundesgerichtshof zur Treuwidrigkeit des Darlehenswiderrufs

„Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) mitgeteilt hatte, eine Treuwidrigkeit des Darlehenswiderrufs sei nicht anzuerkennen, dürfte auch für andere hier vertretene Mandanten der Weg zu einer besseren Rechtsposition frei sein. Zwar bejaht der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich die Möglichkeit einer Verwirkung des Widerrufsrechts. Von welchen Voraussetzungen dieser abhängt, ist allerdings noch überhaupt nicht klar. Hier bleibt die Rechtsprechung zwar im Fluss, allerdings scheint sich auch in Karlsruhe eine etwas verbraucherfreundlichere Meinung durchzusetzen. Wir werden weiter entschieden für unsere Mandanten vorgehen“, teilt der Berliner Rechtsanwalt mit.

Betroffene Anleger von Darlehensverträge für Fondsbeteiligungen sollten umgehend juristischen fachkundigen Rat einholen. Röhlke Rechtsanwälte stehen zur kostenfreien Ersteinschätzung und weiteren Informationen unter 030.71520671 und office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.