Eura Nova: Aufsichtsrat zu Schadensersatz verurteilt

vom 20. Juni 2008

Gericht hält Täuschung der Anleger für möglich

Das Amtsgericht Spandau hat durch Versäumnisurteil vom 11.06.2008 den Aufsichtsrat der EuraNova EG zu Schadensersatz verurteilt. Der Kläger, ein Kleinanleger der Genossenschaft, kann nun die Zahlung des Betrages verlangen, der von den Finanzbehörden infolge nicht erfolgter Anerkennung des „Eigenheimzulagenprogramms“ von ihm zurückgefordert wurde. Zugleich stellte das Gericht fest, das auch eine Haftung des ehemaligen Vorstandes der Genossenschaft denkbar sei, da über die Möglichkeit einer staatlichen Förderung des Modells getäuscht worden sein kann.

Der Anleger konnte zunächst kaum glauben, was ihm da versprochen wurde: da von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl zu denjenigen gehörte, die Anspruch auf Eigenheimzulage hätten, könne ihm der freundliche Außendienstmitarbeiter ein besonderes Kapitalanlageprodukt anbieten: die Beteiligung an einer Wohnungsbau-Genossenschaft. Trete der Anleger bei, sei er zulagenberechtigt. Diese Zulage könne er bereits ab Beitritt an die EuraNova eG abtreten, die dann die Zulage als Zahlung auf die Genossenschaftseinlage des Anlegers verrechnen würde. Für den Kläger sei dies ein Super-Geschäft: er müsse gar nichts bezahlen und könne nach Ablauf der Förderung sein Guthaben auszahlen lassen. Natürlich unterschrieb der Anleger und das Modell wurde zwei Jahre praktiziert. In dieser Zeit zahlte das Finanzamt die Zulage auch tatsächlich an die EuraNova eG

Dann aber kam es ganz anders: das Finanzamt entdeckte, das Eigenheimzulageleistungen immer eine tatsächlich erbrachte Leistung an die Genossenschaft voraussetzten, wovon bei dem Modell hier keine Rede sein konnte. So forderte es denn auch die Zulagen zurück.

„Der Anleger fühlt sich natürlich betrogen: ihm wurde versprochen, gewisser Massen ohne Eigenleistung Kapital aufbauen zu können. Dafür schloß er sich einer Genossenschaft an, die die Eigenheimzulage des Anlegers sich überweisen lässt. Obwohl der Anleger das Geld nie gesehen hat, muß er als Steuerpflichtiger es nun an das Finanzamt zurückzahlen,“ kritisiert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der den Anleger und viele weitere Opfer derartiger Genossenschaftsmodelle vertritt.

Das Amtsgericht Spandau hielt Schadensersatzanspruche des getäuschten Anlegers auf Freistellung von den Zahlungsverpflichtungen an das Finanzamt für hinreichend begründet und sprach zunächst in einem Versäumnisurteil den Anspruch zu.

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Über RA Christian Röhlke

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