EuraNova EG: AG Spandau verurteilt Vorstand

vom 6. Februar 2009

Betrügerisches Modell

Das Amtsgericht Spandau hat durch Urteil vom 29.01.2009 einen Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft EuraNova EG zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt. Hintergrund ist ein nach Auffassung des Gerichts „betrügerisches Geschäftsmodell“, welches von dem Beklagten als Vorstand zu verantworten war.

Der von dem Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke vertretene Kläger ist kinderreicher Geringverdiener mit Migrationshintergrund – also genau die Zielgruppe für das Geschäftsmodell der EuraNova EG: diese wollte ihre Genossenschaftsbeteiligungen durch Nutzung der Eigenheimzulage für Kinderreiche an den Mann bringen. Dabei wurden gezielt auch Geringverdiener angesprochen, die den jeweiligen Genossenschaftsanteil nur durch Ratenzahlungen erbringen konnten. Versprochen wurde, das der Staat diese „Sparform“ besonders fördere.

„Der Haken des Modells liegt darin, dass es nur auf voll eingezahlte Genossenschaftsanteile Eigenheimzulage gibt,“ erklärt Röhlke. Das ist mit den Ratenzahlungen nicht in Einklang zu bringen, so dass die Finanzämter eine bereits gewährte Zulage wieder zurückfordern können. Im entschiedenen Fall wurde dem Genossen sogar versprochen, ganz ohne Eigenleistung in den Genuß der Förderung zu kommen. Dem Finanzamt gegenüber wurde dies verscheleirt, die Eigenheimzulage beantragt und an die EuraNova ausgezahlt. Nach Überprüfung durch die Behörde verrechnete diese die Zulage nun mit Steuererstattungsansprüchen des Anlegers.

Den verrechneten Betrag erhielt der Anleger nun als Schadensersatzanspruch wegen
arglistiger Täuschung zugesprochen.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.