Finanzkonzepte scheitert mit Kammerbeschwerde.

vom 1. Juli 2010

In eigener Sache: Rüge gegen Rechtsanwalt Röhlke aufgehoben

unveränderte Archivmeldungen begründen keine Irreführende Werbung

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat eine gegen Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke
erteilte Rüge in der Sitzung vom 09.06.2010 aufgehoben. Zugrunde lag eine Beschwerde des Kemptener Kaufmanns NORBERT TRUNZER, handelnd unter der Firmierung FINANZKONZEPTE. Rechtsanwalt Röhlke hatte mehrere Prozesse wegen FEHLERHAFTER ANLAGEBERATUNG gegen Herrn TRUNZER für Mandanten zu führen und war in zwei erstinstanzlichen Verfahren vor Amtsgericht und Landgericht Kempten gegen TRUNZER erfolgreich, worüber Röhlke im Internet berichtete.

Vor dem Landgericht Kempten und Oberlandesgericht München wurden diese Urteile allerdings aufgehoben, unter anderem, weil die vorgeworfene Falschberatung verjährt war. TRUNZER hatte daraufhin verlangt, die im Internet bereitgehaltenen Berichte zu entfernen, da sie jetzt irreführend sein würden. Röhlke berief sich darauf, dass die Berichte im Zeitpunkt ihrer Erstellung zutreffend gewesen seien. In einem Fall wurde jedoch durch einen Nachtrag auf die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils hingewiesen.

Die daraufhin eingelegte Beschwerde TRUNZERS bei der Rechtsanwaltskammer Berlin führte zunächst zu einer Rüge dieser Berichterstattung als irreführend. Auf das hiergegen eingelegte Rechtsmittel wurde die Rüge aufgehoben.

In einem ähnlichen Fall hatte der Bundesgerichtshof dem Deutschlandradio gegen die „Sedlmayer-Mörder“ Recht gegeben (Urteil vom 15.12.2009 – VI ZR 227/08).

„Die ständige Aktualisierung eines Online-Archivs und das Entfernen zeitlich überholter Artikel würde einen derartigen Aufwand bedeuten, dass die Meinungsfreiheit dadurch gefährdet wäre. Auch wenn die Akteure des Grauen Kapitalmarktes gerne unbemerkt von der Öffentlichkeit handeln und einen solchen Maulkorb begrüßen würden, werden wir an dieser Stelle weiterhin über unseriöse oder betrügerische Machenschaften der selbsternannten Finanzexperten berichten“, meint Röhlke.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.