Fondax auf dem Weg in die Intransparenz

vom 23. Februar 2008

Fondsverwaltung läßt Vertrag ändern

Die Beteiligungsgesellschaft „Fondax Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG“ hat auf der Gesellschafterversammlung am 21.12.2007 den Gesellschaftsvertrag ändern lassen – und damit den Anlegern wesentliche Kontrollmöglichkeiten entzogen.

So hat die Fondsverwaltung den Teil des Gesellschaftsvertrages ändern lassen, nach welchem die Gesellschaftsversammlung als sog. Präsenzversammlung zwingend innerhalb der ersten 10 Monate eines Geschäftsjahres einzuberufen ist. Ersetzen soll diese demokratische Regelung eine Möglichkeit der Abstimmung im schriftlichen Verfahren. Klar, das hierbei die Geschäftsführung unbequeme Fragen der Anleger weit weniger befürchten muß, als bei einer Versammlung vor gebündelter Anlegerschaft.

Zudem soll die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht den Anlegern jetzt nicht mehr automatisch zugesandt werden, sondern nur noch auf gezielte Anfrage der Anleger. Auch hier scheinen die Verantwortlichen darauf zu spekulieren, das ein Großteil der Anleger von diesem Recht keinen Gebrauch machen wird.

Zu allem Überfluß wurde unter dem Punkt „Verscheidenes“ noch beschlossen, das die einzelnen Anleger untereinander kein recht haben sollen, die Anschriften der anderen Anleger von der Treuhänderin zu erfahren. Damit dürfte sich die Möglichkeit einer außerordentlichen Präsenzversammlung kaum realisiseren lassen – hierfür wäre eine Einladung der unbekannten anderen erforderlich.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.