FONDAX FCM muss zahlen

vom 5. November 2009

LG München II erkennt arglistige Täuschung über Risiken und Renditechancen

Mit Urteil vom 21.07.2009 hat das Landgericht München II der Klage einer Anlegerin der FCM „Fondax“ GmbH & Co. KG stattgegeben (AZ 3 O 6703/08, nicht rechtskräftig). Der von dem Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke vertretenen Frau wurde die Rückzahlung ihrer bisher für die Fondsbeteiligung aufgewddneten Zahlungen zugesprochen sowie die Feststellung, dass die Beteiligung wirksam gekündigt ist.

Zur Begründung wies das Landgericht darauf hin, dass die Anlegerin vor Vertragsschluss arglistig getäuscht wurde. Dies ergab sich nach der Vernehmung des Vermittlers der Beteiligung, der auch Einzelheiten über die Produktschulungen der FONDAX-Geschäftsführung mitteilte. Der Vermittler hatte angegeben, gegenüber der Anlegerin ein Risiko der FONDAX (FCM) Beteiligung bestehe nur in Höhe eines Verlustrisikos von maximal 2 Prozent. Denn Fondax FCM werde das Geld der Anleger in spekulativen Geschäften an der Börse einsetzen, aber die Verluste durch sog.
Stop-Loss-Orders in diesem Rahmen begerenzen können. Diese Angaben wertete das Gericht als unzutreffend, da eine solche Stop-Loss-Order nur den jeweiligen Tagesverlust begrenzen könne, insgesamt aber dennoch das Risiko eines Totalverlustes durch Insolvenz der FCM GmbH & Co. KG bestehe, gegen die es dagegen keinerlei Sicherung gebe.

„Von großer Bedeutung sind auch die Feststellungen des Gerichts zu Fragen der Plausibilität des Geschäftsmodells, der Eignung zur Altersvorsorge, den hohen Vertragskosten und den Auszahungsmodalitäten“, meint Anwalt Röhlke. Denn das Gericht ging davon aus, dass der Anlegerin nicht die über das Agio von 5 % weit hinausgehenden Vertragskosten in ihrer genauen Höhe mitgeteilt wurden und diese hohe Kostenlast erhebliche Auswirkungen auf die in Aussicht gestellten Renditen von
8-14 % haben. Die hohen Kosten machen diese Rendite weder realisierbar noch plausibel. Auch zur gewünschten Altersvorsorge sei das Fondsprodukt ungeeignet, die in Aussicht gestellte Auszahlung des Guthabens bei Vertragsende in monatlichen Raten ohne Kapitalverzehr vertraglich gar nicht vorgesehen.

Bereits in einem von Röhlke vor dem Landgericht Dresden gegen FONDAX geführten Prozess hatten die vernommenen Vermittler als Zeugen ausgesagt, in den Produktschulungen nicht auf die Risiken des Produktes hingewiesen worden zu sein und lediglich die vermeintlichen Vorteile und Chancen der Beteiligung erläutert bekommen zu haben. „Meiner Meinung nach sind die Vermittler der FONDAX-Produkte systematisch falsch geschult worden und laufen jetzt ein hohes Risiko, von Kunden verklagt zu werden. Anleger sollten aber auch prüfen lassen, welche Ansprüche auf Schadensersatz gegen Hinterleute, z.B die Schulungsleiter, bestehen.
Hier tut sich aktuell viel vor den Gerichten – zu Gunsten der Anleger,“
meint Röhlke, der den Gang zum spezialisierten Anwalt empfiehlt.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.