FONDAX FCT GmbH & Co. KG

vom 21. Oktober 2010

Gründungsgesellschafter müssen zahlen

Mit Urteil vom 18.10.2010 hat das Landgericht München I die beiden Gründungsgesellschafterinnen der ehemaligen „FONDAX CAPITAL TRUST GmbH & Co. KG“ zu Schadensersatz gegenüber einer von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin verurteilt. Die AKTONA Vermögensverwaltungs GmbH und die FONDAX Beteiligungstreuhand GmbH müssen jetzt den Fondsanteil übernehmen und der Anlegerin die an die FCT GmbH & Co. KG gezahlten Beträge erstatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Ähnlich wie in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Berlin sah das Gericht die in einem Flyer der FCT versprochene Beitragsrückgewähr als unwahre Angabe an“, so der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Diese Falschangabe führte schließlich zu einem Schadensersatzanspruch. In dem Berliner Verfahren ist das Urteil inzwischen nach Berufungsrücknahme seitens der FCT rechtskräftig, teilt Röhlke mit.

Die FONDAX-Gruppe hat nunmehr nach eigenen Angaben zwei Fonds platziert und zwei weiter aktuell im Vertrieb. Ein fünfter ist in Planung. Röhlke Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Mandanten gegen die Gründungsgesellschaften der Fonds, die Fondsgesellschaften selbst und deren Vermittler. Gerichte haben die teuren Beteiligungen schon als nicht plausibel beurteilt und die eingesetzten Werbematerialen als fehlerhaft und anlegertäuschend.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.