Gründungsgesellschafter müssen zahlen
Mit Urteil vom 18.10.2010 hat das Landgericht München I die beiden Gründungsgesellschafterinnen der ehemaligen „FONDAX CAPITAL TRUST GmbH & Co. KG“ zu Schadensersatz gegenüber einer von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin verurteilt. Die AKTONA Vermögensverwaltungs GmbH und die FONDAX Beteiligungstreuhand GmbH müssen jetzt den Fondsanteil übernehmen und der Anlegerin die an die FCT GmbH & Co. KG gezahlten Beträge erstatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Ähnlich wie in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Berlin sah das Gericht die in einem Flyer der FCT versprochene Beitragsrückgewähr als unwahre Angabe an“, so der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Diese Falschangabe führte schließlich zu einem Schadensersatzanspruch. In dem Berliner Verfahren ist das Urteil inzwischen nach Berufungsrücknahme seitens der FCT rechtskräftig, teilt Röhlke mit.
Die FONDAX-Gruppe hat nunmehr nach eigenen Angaben zwei Fonds platziert und zwei weiter aktuell im Vertrieb. Ein fünfter ist in Planung. Röhlke Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Mandanten gegen die Gründungsgesellschaften der Fonds, die Fondsgesellschaften selbst und deren Vermittler. Gerichte haben die teuren Beteiligungen schon als nicht plausibel beurteilt und die eingesetzten Werbematerialen als fehlerhaft und anlegertäuschend.