Hintermann Peter Laich übernimmt persönliche Haftung und verlegt Wohnsitz nach Tschechien – Was bedeutet diese Umwandlung für die Aktona / Fondax-Anleger?
Unter dem 25.04.2014 ist im Amtsgericht München zur Register-Nr. HRA 102193 eine Rechtsformwandlung eingetragen worden, die für Anleger der FONDAX-AKTONA-Gruppe von höchstem Interesse sein sollte.
Vier Fondax-Gesellschaften in KG umgewandelt – Wer haftet und ist verantwortlich?
Die Komplementärin der vier Fondax-Gesellschaften, FCS Capital Select KG, Aktona Premium Select KG, FCM Capital Management KG und FCT Capital Trust KG, die frühere Aktona Vermögensverwaltung GmbH ist in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt worden. Nach bisherigen Informationen ist Kommanditist der nunmehrigen Aktona Vermögensverwaltungs KG Herr Shenwei Wang mit einem Anteil von lediglich 500,00 €. Komplementär, also persönlich haftender Gesellschafter ohne bisher bekannten Kapitalanteil ist Herr Peter Laich, der Hintermann der Fondax-Gruppe. Als Komplementär haftet Laich unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Aktona Vermögensverwaltung KG. In einer früheren Version dieses Artikels wurde berichtet, dass Herr Laich nach Tschechien verzogen ist. Inzwischen ist bekannt, dass er vom Einwohnermeldeamt wieder mit einer Adresse in Deutschland geführt wird.
Welche Rolle besetzt Herr Peter Laich?
Über die Hintergründe dieser formwechselnden Umwandlung kann nur spekuliert werden. Jedenfalls ist es bei Publikumspersonengesellschaften üblich, dass bei einer Kommanditgesellschaft die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementärs) durch eine ihrerseits haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, üblicherweise einer GmbH. Diesem Muster folgte auch der Gesellschaftsvertrag der Fondax-Gesellschaften ursprünglich. Durch die formwechselnde Umwandlung der Aktona Vermögensverwaltungs GmbH besteht nun die paradoxe Situation, dass die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft wiederum durch eine weitere Kommanditgesellschaft ausgefüllt wird, deren wiederum persönlich haftender Gesellschafter der Hintermann der Fondax-Gruppe, Herr Peter Laich ist.
„Wir betrachten den Vorgang für unsere Mandanten durchaus mit Sorge. Während die Aktona Vermögensverwaltungs GmbH das gesetzliche Grundkapital einer GmbH in Höhe von 25.000,00 € aufbringen musste, liegt das Gesellschaftskapital durch den Kommanditanteil des Herrn Wang nunmehr anscheinend nur noch bei 500,00 €. Wir denken, über einen derart einschneidenden Umstand hätten die Anleger von der Treuhandkommanditistin, der FBT Treuhand GmbH, informiert werden müssen. Paradoxerweise ist Geschäftsführer dieser Treuhand GmbH der persönlich haftende Gesellschafter der Verwaltungs KG, Herr Peter Laich. Unserer Ansicht nach hätte diese formwechselnde Umwandlung ein außerordentliches Kündigungsrecht für alle Fondax-Anleger bedeutet“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der eine Vielzahl von Fondax-Anlegern vertritt.
Vorsätzliche Anlegertäuschung: Möglichkeiten für Haftungsanspruch gegen Herrn Peter Laich?
Andererseits weist Röhlke aber auch auf Vorteile der gegenwärtigen Situation hin: „Wir haben bisher versucht, Herrn Laich als Hintermann der Fondax-Gesellschaft wegen bewusster, also vorsätzlicher Anlegertäuschung in die Haftung zu bekommen und sind hiermit auch erfolgreich gewesen. Nunmehr haftet Laich aber auch für fahrlässige Falschaufklärungen im Vorfeld der Beitrittserklärungen der Anleger. Die Komplementärs KG als Vertragspartner der Anleger haftet nach der Rechtsprechung für Beratungsfehler der Vermittler und Herr Laich als Komplementär der Komplementärs KG wiederum haftet aus gesetzlichen Gründen dann ebenfalls mit seinem Privatvermögen“, meint Röhlke.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl geschädigter Anleger und deren betroffenen Familien der Fondax-Aktona-Gruppe. Bisher konnten eine Vielzahl gerichtlicher Urteile erstritten werden gegen Gründungsgesellschafter, die Fondgesellschaft direkt oder den Hintermännern der Fondax-Gruppe, insbesondere Herrn Peter A. Laich.
Betroffene Aktona / Fondax-Anleger können sich jederzeit für weitere Informationen und eine Einschätzung der Geltendmachung von Ansprüchen an die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte unter 030. 715 206 71 oder anwalt@kanzlei-roehlke.de wenden.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt