Garbe Logimac AG: Logistiker mit Totalschaden?

vom 8. Februar 2011

Mehr als die Hälfte der Anlegergelder an Mutter verliehen – Rückzahlung unwahrscheinlich

Das Hamburger Logitikunternehmen Garbe Logimac AG trat mit „Informationsschreiben und Aufforderung zur schriftlichen Bechlussfassung“ vom 25.02.2011 an ihre Anleger heran. In diesem Schreiben informiert sie ihre still Beteiligten Anleger, dass die konzerninternen Ausleihungen an die Garbe Holding AG & Co. KG Ende 2010 inklusive aufgelaufener Zinsen 25,0 Millionen Euro betragen und diese Ansprüche „nicht mehr bzw. allenfalls teilweise erfüllt werden“. Die Anleger sollen nun einer geregelten Abwicklung zustimmen, sonst würde das Mutterunternehmen insolvent gehen. Die Insolvenzquote läge dann – laut Auskunft der Garbe Logimac AG – bei etwa 1 Prozent.

Die Garbe Logimac AG warb in den Jahren 2002 bis 2004 um Anleger, um Geschäfte im Immobilienlogistikmarkt zu tätigen. Insgesamt 50 Millionen Euro Anlegergelder sollten laut dem Emissionsprospekt eingeworben werden. Die Anlageform war als atypisch stille Beteiligung ausgestaltet. Für die Einwerbung der Anleger war das Emissionshaus Rothmann zuständig. Wer den Verlauf der in diesem Hause emittierten atypisch stillen Beteiligungen in den letzten Jahren verfolgte, kann bereits ahnen, welches Schicksal auch diesen Fonds ereilen könnte.

Noch im Jahr 2008 ließ die Garbe Logimac AG über eine Änderung des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages abstimmen. Dort heißt es: „Aufgrund der engen Verbindung unseres Fonds zur Garbe Gruppe haben wir jedoch jederzeit einen vollumfänglichen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Garbe Gruppe, einschließlich der Garbe Holding AG & Co. KG und der 21. Logimac. Aus dieser Kenntnis heraus liegen uns keine Anhaltspunkte für einen Ausfall unserer Forderungen vor, so dass wir dieses Risiko als gering und damit vertretbar einstufen.“ Die Anleger stimmten mehrheitlich für die Ausleihung. Unklar ist allerdings, ob den Anlegern alle zur ordentlichen Beschlussfassung notwendigen Zahlen zur Verfügung standen.

„Im Klartext heißt das aktuelle Schreiben: Die Hälfte des Kapitals, das ursprünglich von Anlegern gezeichnet werden sollte ist höchst wahrscheinlich verloren,“ meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der bereits mehrere Anleger gerichtlich vertritt. Er meint: „Anleger sollten diesem Beschluss nicht zustimmen. Bereits der Beschluss des Jahres 2008 wurde von Anlegern möglicherweise nach unter falschen Voraussetzungen gefasst. Wir prüfen auch, ob den Anlegern bereits im Emissionsprospekt falsche Angaben gemacht wurden.“

Anleger sollten umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der sich bereits mit den Vorgängen des Unternehmens auseinandergesetzt hat. Insbesondere Ratenzahler sollten sich nun fragen, wie lange sie noch in die Logistikunternehmung investieren wollen, die einen großen Teil ihres Geldes an einen anderen Konzernteil, dem nun die Insolvenz droht verloren hat. Schließlich droht Ratenanlegern nicht nur der Verlust des bereits gezahlten Kapitals, sondern darüber hinaus müssten sie die Raten bis zum erreichen der vollen Anlagehöhe weiterbezahlen.

„Die Erfolgsaussichten eines Vorgehens müssen hinsichtlich der aktuellen Vorgänge genau geprüft werden. Immer wieder melden sich hier auch Anleger, die überhaupt nicht wussten, dass eine Kapitalanlage bei der Garbe Logimac AG mit dem Risiko des Totalverlustes einhergeht. Zudem gehen wir davon aus, dass die meisten Verträge formfehlerhaft geschlossen wurden“ teilt Rechtsanwalt Röhlke mit.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.