Riskante Blind-Box mit vorgegaukelter Kapitalsicherheit
Ein Genussscheinangebot mit Kapitalsicherhalt, gar mit „Werterhaltungsgarantie“ wurde Anlegern des „EBBF Europäischer Bildungs- und Berufsbildungs-Förderkreis“ angeboten. Es handelte sich um Genusscheine in einer Gesamthöhe von 15 Millionen Euro, aufgeteilt in 15.000 einzelne Scheine zu jeweils 1.000,00 €. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren wurde den Anlegern eine Gewinnzielvorgabe von 9 % in Aussicht gestellt und am Ende der Laufzeit eine Wandelungsmöglichkeit in Aktien der Emittentin EBBF, die in Rechtsform der AG organisiert war.
Die auf Namen lautende Papiere waren, so heißt es in den Verkaufsprospekten, mit einem Kapitalschutz ausgestattet, der durch eine Ausfallversicherung eines führenden Industrieversicherungsunternehmens und durch eine teilweise Anlage in Finanzanlagen zu 100 % gewährleistet ist. Zusätzliches Vertrauen sollte die Abbildung eines Fotos von Maja Synke Prinzessin von Hohenzollern, Schirmherrin der Aktion „Promis für Bildung“ bringen.
„Der Name des Industrieversicherungsunternehmens ist im Prospekt ebenso wenig genannt wie der von Vorstand und Aufsichtsrat der AG. Ein Hinweis auf eine Gestattung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fehlt auch. Das Geschäftsmodell des EBBF wird durch den Prospekt nicht im Ansatz plausibel,“ meint dagegen der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der für seine Mandanten derzeit Schadensersatzansprüche gegen die EBBF und deren Hintermänner prüft.
Besonders pikant: als Treuhänder der EBBF fungierte die Berliner Steuerberatungskanzlei HKSH GmbH unter deren Geschäftsführer Christian Siewert. Siewert ist nach einem Bericht der ZEIT Teil eines Netzwerks von Unternehmensbestattern (Zeit vom 31.05.2007 „Die Bestatter“).
„Der Bundesgerichtshof hat in letzter Zeit die Haftung derartiger Treuhänder erheblich ausgeweitet, so dass wir Ansprüche unserer Mandanten auch in dieser Richtung prüfen“, meint Röhlke.