Wie wir heute erfahren haben, wurde das Ermittlungsverfahren
gegen den Vorstandsvorsitzenden der Global Real Estate AG, Herrn Prof. Dr. h. c. (Univ. del Golfo) Frank André Audilet, wegen Betruges im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die R+W AG (Az.: 314 JS 33909/07) am 08.04.2008 mittlerweile eingestellt.
Berlin, 27.02.2008. Beunruhigende Nachrichten für Kapitalanleger kommen derzeit aus dem sächsischen Steinpleis, Hauptsitz der Global Real Estate AG (GRE AG). Gegen den Vorstandsvorsitzende der GRE AG, Frank André Audilet, Professor ehrenhalber der Universidad del Golfo (Mexico), ermittelt die Staatsanwaltschaft München im Zusammenhang mit der Insolvenz der „R+W AG“. Auch geschäftlich ereilte den Vorstandsvorsitzenden eine schlechte Nachricht: im November 2007 kippte der bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für ein Areal, auf dem die GRE AG ein Pflegeheim entwickeln wollte. Und bei der Seniorenresidenz Bad Brückenau gibt es nach einem Bericht der „Mainpost“ Zahlungsstockungen.
Noch 2006 feierte die GRE AG in einer Pressemitteilung den „richtigen Riecher von Audilet und dessen Team“. Heute scheint dieser Optimismus verfrüht. Von den vier im Emissionsprospekt (Stand 2005) angeführten Projektentwicklungen wird zumindest eine wohl nicht mehr verwirklicht werden: der Bebauungsplan der Stadt Mainburg für die dortige Seniorenresidenz wies derart gravierende Fehler auf, das er auf eine Klage der Anwohner für unwirksam erklärt wurde. Beobachter erwarten keine kurzfristige Neufassung des Bebauungsplanes. Bei der Seniorenresidenz Bad Brückenau soll die für den Bau der Residenz zuständige Gesellschaft OBB GmbH, eine laut Prospekt der GRE AG 100 %-ige Tochtergesellschaft, bereits seit Jahren mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug sein. Die Mainpost berichtet von Verzugszinsen im sechsstelligen Bereich. Auch bei der Zwickauer „Residenz Am Brückenberg“ kommt es zu Unregelmäßigkeiten – die Projektenwicklung wurde zwar bereits für 1,3 Mio € an den ebenfalls zur „Global Investment Group“ gehörenden Fonds „Renditefonds Seniorenresidenz am Brückenberg GmbH & Co. KG“ veräußert, dieser wurde aber nach einem Bericht von „Börse Online“ rückabgewickelt.
Somit stellt sich für die Anleger die Frage, womit die GRE AG denn die anvisierten 7-15 % Gewinn auf die eingezahlte Nominaleinlage (laut Prospekt 2001) erwirtschaften will. Nach dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2006 besitzt die Gesellschaft nur vergleichsweise geringes Vermögen. So hält sie Immobilien im Wert von ca. 2,3 Mio €, denen aber Bankdarlehen von 2,9 Mio € für deren Finanzierung gegenüberstehen. Weitere Vermögenspositionen von 0,5 Mio € für Finanzanlagen und 1,7 Mio € für Forderungen dagegen betreffen überwiegend Beteiligungen an und Forderungen aus Darlehen gegen Unternehmen der Global Investment Group selbst. Dabei gibt die GRE AG an, die Emission in 2007 mit einem Zeichnungsvolumen von 37 Mio € eingestellt zu haben. Geplant waren 50 Mio €. Noch offen sind Einlagezahlungen stiller Gesellschafter von 27 Mio €, so das die Anleger 10 Mio € erbracht haben müssen. Allein über 5 Mio € stehen als Provision dem Vertrieb zu für Provisionen, ohne Agio immerhin 13,5 % der Zeichnungssumme. Das aus dem Rest dennoch nur die geringen Investitionen getätigt wurden, wirft Fragen auf.
Fragen stellt sich auch die Münchener Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz der R+W AG. Dort waren 90 % der Anlegergelder versickert. Prof. Dr. h.c. (Universidad del Golfo) Frank André Audilet ist als Person Gegenstand der entsprechenden Ermittlungen der Münchner Staatsanwälte – war er doch auch bei der R+W AG eine Zeitlang als Vorstand tätig. Im Zusammenhang mit der R+W AG wird berichtet, der ehemalige Vorstand sei wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz von Anlegern erfolgreich auf Schadensersatz verklagt worden.
Die Mindestlauzeit der atypisch stillen Beteiligungsverträge beträgt 10 Jahre, so dass die ersten Verträge in einigen Jahren ablaufen. Für die Anleger bleibt nur zu hoffen, das es der Gesellschaft bis dahin gelingt, die geschäftlichen Rückschläge wegzustecken und Gewinne für die Anleger zu erwirtschaften.
Atypisch stille Beteiligungsmodelle des ungeregelten Kapitalmarktes enden für Anleger häufig mit Vermögenseinbußen bis hin zum Totalverlust des eingezahlten Kapitals oder Nachzahlungen an einen Insolvenzverwalter. Der Bundesgerichtshof hat sich seit 2005 in mehreren Verfahren mit Klagen enttäuschter Anleger befasst und deren Rechte dabei durch seine „Securenta“-Rechtsprechung gestärkt.