Global Real Estate AG: Fragwürdige Prospektangaben

vom 7. März 2008

Tipps für Anleger

Für die Anleger der „Global Real Estate AG“ aus dem sächsischen Steinpleis hören die beunruhigenden Nachrichten nicht auf. Erst kürzlich wurde in „Börse Online“ über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Prof. Dr. hc. (Universidad del Golfo) Frank André Audilet berichtet – nun wurde bekannt, das eine „Ingenieur-Büro Audilet GmbH“ im Jahre 2001 Insolvenz anmelden mußte. Laut Emissionsprospekt 2001 der GRE AG vom Juli 2001 war Herr Audilet vom 18.08.1994 bis 22.12.2000 als Geschäftsführer für ein von ihm gegründetes Unternehmen gleichen Namens tätig, bevor er seine volle Arbeitskraft in die Geschäftsführung der GRE Global Real Estate AG einbringen konnte.

Der Prospekt aus dem Juli 2001 geht auf diese Insolvenz nicht ein und scheint insgesamt die Verhältnisse der GRE AG etwas einseitig positiv widerzugeben. So heißt es im Prospekt über die künftige geschäftliche Tätigkeit der Global Real Estate AG (GRE AG), das fünf Projekte in der Realisierung seien, davon drei Pflegeheime. Eines in Zwickau, eines in München und eines in Bad Brückenau. In letzterem sollten 120 Betten zu belegen sein, das betreffende Grundstück sei über einen Optionsvertrag bereits gesichert. Allerdings wurden jetzt Berichte der „Mainpost“ aus den Jahren 2001 und 2002 bekannt, nach welchen bereits im September 2001 in Bad Brückenau ein enormer Überhang an Pflegebetten vom zuständigen Landratsamt gesehen wurde und der entsprechende Bedarfsplan geändert wurde. Vor diesem Hintergrund erkläre sich auch, weshalb die GRE AG mit der Zahlung des Kaufpreises von 644.479,44 € für das vorgesehene Grundstück bis heute säumig ist: nach einem Bericht der „Mainpost“ vom Mai 2004 haben sich laut Angaben der GRE AG nach der Änderung des Bedarfsplanes die Banken aus der Finanzierung zurückgezogen.

Ein weiteres Projekt der GRE AG in Bad Brückenau laut Prospekt 2001 war ein Einkaufszentrum mit integriertem Gesundheitszentrum, für welches das Grundstück „durch einen Optionsvertrag gesichert ist“. Wie die „Mainpost“ aber bereits Anfang September 2001 berichtete, gab es einen derartigen Optionsvertrag für ein Einkaufzentrum tatsächlich gar nicht. Demgemäß ist das Projekt mit einem prospektierten Investitionsvolumen von 8,2 Mio. € auch nicht realisiert worden.

Über diese Vorgänge schweigt sich der aktualisierte Prospekt vom Juli 2005 allerdings aus, obwohl die „Projektierung, Planung, Errichtung, Verpachtung sowie Weiterveräußerung von Pflegeheimen“ nach dem Vorwort des Vorstandes zum Kerngeschäft der GRE AG gehört.

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin hat bereits mehrere Mandanten im Zusammenhang mit Beteiligungen an der Global Real Estate AG vertreten und weist darauf hin:“Schon 1978 hat der Bundesgerichtshof entschieden, das der Anleger sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Emissionsprospektes verlassen können muß. Verändern sich die Verhältnisse bis zur Unterzeichnung des Vertrages, muß ein Anleger rechtzeitig darauf hingewiesen werden, sei es auch durch einen Prospektnachtrag.“

Im Falle einer falschen oder unrichtigen Information durch einen Emissionsprospekt sind nach aktueller Rechtsprechung der Gerichte vielfältige Ansprüche der Anleger denkbar – die Spanne reicht von möglichen Kündigungsrechten bis zu Schadensersatzansprüchen. Hierzu sollten sich Interessierte durch einen spezialisierten Anwalt beraten lassen.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.