Global Real Estate AG muß zahlen

vom 20. Oktober 2008

Landgericht Berlin verurteilt zu Schadensersatz

Das Landgericht Berlin hat einer Anlegerin des sächsischen Spezialfondsanbieters „Global Real Estate AG“ (GRE AG) vollumfänglich Schadensersatz zugesprochen. Die von Rechtsanwalt Christian – H. Röhlke aus Berlin vertretene Frau hatte Rückzahlung ihrer bisherigen Einlage und Freistellung von weiteren Zahlungen verlangt und auch zugesprochen bekommen.

„Das Landgericht erließ zwar nur ein sogenanntes Versäumnisurteil, da die GRE AG auf die Klage nicht reagiert hat“, so Röhlke. Es zeigt sich aber auch hieran, das im Grundsatz die Anleger Ansprüche haben und diese durchsetzen können. „Ein Versäumnisurteil ergeht nur, wenn die Sache schlüssig ist und das Gesetz im Grundsatz einen solchen Anspruch hergibt“.

Die Anlegerin hatte geltend gemacht, von der GRE AG nicht ausreichend über die Risiken einer stillen Beteiligung aufgeklärt worden zu sein und für die Beteiligung auch noch bestehende Lebensversicherungsverträge aufgelöst zu haben.

An der GRE AG aus Steinpleis können sich Anleger still beteiligen, investieren also ohne geschäftliches Mitspracherecht. Der Erfolg der Kapitalanlage steht und fällt mit dem geschäftlichen Erfolg des Anbieters. Dieser war zuletzt wegen einiger fehlgeschlagenen Projekte ins Gerede gekommen. Für Anleger besteht im schlimmsten Falle das Risiko eines Totalverlustes der Einlagen.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.