Anlegergelder stellen nur nachrangige Forderungen da
Einen Weihnachtsgruß der besonderen Art verschickt Insolvenzverwalter Dr. Prager, derzeit als vorläufiger Verwalter über das Vermögen der GRE Global Real Estate AG aus München eingesetzt. Mit einem Informationsbrief an alle Anleger teilt er zunächst mit, keine weiteren Raten mehr einziehen zu wollen. Mit Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens sei die stille Beteiligung der Anleger an der Pleitefirma aus München automatisch beendet. Auf die grundsätzlich positive Nachricht folgt jedoch gleich die schlechte: Die Wirkung dieser automatischen Beendigung ist, dass zugunsten oder zulasten der Anleger von Seiten der Insolvenzverwaltung ein Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen ist. Je nachdem, ob diese Berechnung zugunsten oder zulasten des Anlegers ausfällt, müssen die Anleger noch etwas an den Insolvenzverwalter zahlen oder aber bekommen ein Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt. Dieses wird allerdings nur nachrangig ausgezahlt werden, also nur dann, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Zudem sind nach Auskunft Dr. Pragers gegenüber Anlegern die Raten bis zur tatsächlichen Eröffnung der Insolvenz weiterzuzahlen. Prager rechnet mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang Februar 2012 und wird erst dann die Anleger noch einmal informieren.
„Das bedeutet einen Totalverlust der Einlagen oder aber im schlimmsten Fall sogar noch eine Nachschusspflicht für die Anleger“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Die Nachschußpflicht kann nach Aussagen Pragers bis zu einer Nachforderung der kompletten Anlagesumme führen. Röhlke hat bereits eine Vielzahl von Prospekthaftungsklagen gegen die Global Real Estate AG für seine Anleger gewonnen. Auf diese Verfahren weist Prager in dem Schreiben auch hin. „Unserer Meinung nach sind derartige Schadensersatzansprüche unserer Mandanten aus den gewonnenen Prospekthaftungsprozessen ebenso in die Insolvenztabelle aufzunehmen, wie alle anderen Forderungen auch“, meint Röhlke. Mit welchen Auszahlungen die Anleger in diesem Falle rechnen können, kann allerdings nicht gesagt werden. Voraussichtlich wird ein Großteil der noch vorhandenen Insolvenzmasse zugunsten der Banken verwertet werden müssen.
In dem Schreiben des Insolvenzverwalters heißt es auch, dass weitere Tochtergesellschaften der GRE Global Real Estate AG Insolvenz anmelden müssten, darunter auch die Betreibergesellschaft des Seniorenwohnheims in Salzweg bei Passau. Von diesem sind nach Medienberichten nur 1/3 der Seniorenwohnplätze bisher abverkauft, so dass die Käufer in den WEG-Versammlungen nunmehr einem insolventen Haupteigentümer gegenüber sitzen dürften. Auch dies ist keine komfortable Situation für Kunden der GRE Global Real Estate AG.
Die stillen Beteiligten der GRE Global Real Estate AG müssen sich wohl auf einen Verlust Ihrer Einlagen einstellen. Einige Handlungsoptionen sieht Rechtsanwalt Röhlke dennoch:
„Nach wie vor verfolgen wir mit unseren Mandanten den gerichtlichen Weg gegen die Verantwortlichen der GRE AG weiter und reichen Klagen gegen die Vorstände ein. Daneben prüfen wir für einige Mandanten eine Haftung des Vertriebes. Aber auch die Abwehr der Nachschussforderungen des Insolvenzverwalters dürfte künftig eine Rolle spielen: Warum sollten betrogene Anleger noch mehr Geld an eine insolvente Firma zahlen?“
Röhlke weist daraufhin, dass in der Vergangenheit bereits mehrfach bei ähnlichen Fällen Landgerichte die Forderungen der Insolvenzverwalter abgewiesen hätten.
FAZIT: Die Insolvenz der GRE AG birgt das Potential für eine eine Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen. Empfehlenswert ist in jedem Fall der Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt.