GRE Global Real Estate AG: Durchbruch für Anleger

vom 1. September 2011

OLG Dresden verurteilt

Gesellschaft wegen Prospektfehlern zu Schadensersatz

Berlin, 01.09.2011

Geschädigte Anleger der GRE Global Real Estate AG können auf Ersatz ihres Kapitals hoffen. Nachdem RÖHLKE RECHTSANWÄLTE aus Berlin vor dem Landgericht Zwickau Schadensersatz für ihre Mandanten erstritten haben, hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die hiergegen durch die GRE AG eingelegten Berufungen in über einem Dutzend Verfahren durch Beschluß zurückgewiesen. Damit ist die GRE AG rechtskräftig zu Schadensersatz verpflichtet. Ein Rechtsmittel gegen die Dresdener Beschlüsse ist nicht mehr möglich, die GRE AG hat allerdings Verfassungsbeschwerde angekündigt.

„Das Besondere an den Richtersprüchen aus Zwickau und Dresden ist, dass die Gerichte umfassende Fehler der Emissionsprospekte aus den Jahren 2004-2007 festgestellt haben,“ teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Die Fehler beträfen aber voraussichtlich jeden Anleger aus diesen Jahren, so dass die Entscheidungen auch jedem Anleger bei einem Schadensersatzprozess helfen können, meint Röhlke.

In den Prozessen gegen ihre Anleger hat die GRE AG stets behauptet, über die beträchtlichen Risiken der Kapitalanlage durch den Emissionsprospekt aufgeklärt zu haben. Dies ließen sich die Finanzakrobaten aus Steinpleis auch auf den Zeichnungsunterlagen bestätigen. Und dieser Prospekt sei eben vollständig und richtig, was auch das OLG Dresden vor Jahren einmal so entschieden habe. Viele Anleger und ihre Anwälte suchten ihr Heil deswegen mit wechselndem Erfolg darin, vor Gericht zu behaupten, der Prospekt sei nicht übergeben worden oder aber der Berater habe die Beteiligung anders dargestellt als der Prospekt. „Wir konnten dagegen die Gerichte davon überzeugen, dass gerade die Übergabe des Prospektes einen Betrug zu Lasten der Anleger darstellt. Denn der Prospekt ist lückenhaft und falsch. Mit dieser Argumentation haben wir bisher alle Prozesse gewonnen oder sehr vorteilhaft durch Vergleich beendet“, sagt Röhlke.

Die von der GRE AG eingesetzten Berater seien im Übrigen vertraglich verpflichtet gewesen, nur anhand des Prospektes zu beraten. Viele von Ihnen hätten Klauseln in den Verträgen, die sie von Schadensersatzansprüchen wegen falscher Prospektierung freistellen. „Diesen Vermittlern kann nur geraten werden, ihre Anleger auf unsere Prozesserfolge hinzuweisen. Denn sonst laufen die Berater Gefahr, für betrügerisches Handeln der Verantwortlichen der GRE AG vor ihren Kunden den Kopf hinzuhalten.“

Die GRE AG hat ihren Geschäftssitz nunmehr seit einigen Wochen aus Sachsen weg nach München verlegt. „Die Münchener Richter werden wohl nicht anders entscheiden als ihre sächsischen Kollegen. Und die Quote erfolgreicher Verfassungsbeschwerden liegt bei unter 2 %“, sagt Röhlke, der nicht an einen Wechsel der gerichtlichen Windrichtung glaubt und betroffenen Anlegern rät, umgehend einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.