Beratung zu Multi Advisor Funds fehlerhaft
Nachdem die IFF AG aus Hof bereits das erstinstanzliche Verfahren vor dem LG Berlin verloren hat, wurde nun vom Kammergericht auch die Berufung durch Beschluß zurückgewiesen. Hierauf hatte das Kammergericht die Parteien durch ausführlichen Beschluß vom 10.11.2008 bereits hingewiesen (AZ: 24 U 104/08). Damit ist das Teilurteil des Landgerichts hinsichtlich der Falschberatung rechtskräftig.
Land- und Kammergericht gehen davon aus, das die IFF AG einen Kapitalanlageberatungsvertrag mit der Anlegerin abgeschlossen hatte und diesen nicht ordentlich erfüllte. Hauptvorwurf der Anlegerin war, neben der immensen Risiken einer Beteiligung an dem Multi Advisor Funds, die offensichtliche Ungeeignetheit der Kapitalanlage für die Anlegerin: diese war bei Unterzeichnung bereits 53 Jahre alt – der Vertrag sollte aber 40 Jahre laufen.
„Vor dem Landgericht muß jetzt noch die Höhe des zu ersetzenden Schadens geregelt werden“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der die Anlegerin vertritt. Die Anlegerin hat die Zahlungen an die MAF GbR inzwischen eingestellt.