Die Möglichkeiten, sein Geld durch eine Kapitalanlage zu verlieren, sind schier grenzenlos. So kann der freundliche Berater der Bank im sog. „weißen“ Kapitalmarkt durchaus eine fehlerhafte Beratung des Kunden abliefern, mit der Folge einer möglichen Haftung der Bank auf Schadensersatz, wenn die HighTech-Aktien des kirgisischen Kleinunternehmens doch nicht so ganz zu Omas Anlagewünschen passen.
Ihr Anwalt für Kapitalanlagerecht
vom 24. April 2013