Juragent Prozesskostenfond 4

vom 11. Februar 2011

Landgericht Berlin verurteilt Beteiligungstreuhänderin

Mit Urteil vom 16.11.2010 hat das Landgericht Berlin auch die Treukommerz GmbH aus Hannover zu Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung eines Anlegers an der Juragent Prozesskostenfond 4 AG & Co. KG verurteilt. Damit wird den geschädigten Anlegern ein weiterer potentiell zahlungsfähiger Haftungspartner zur Verfügung gestellt.

Im Verwirrspiel um die betrügerische Kapitalanlage Juragent Prozesskostenhilfefond IV hat nun auch der Beteiligungstreuhänder seine erste juristische Niederlage einstecken müssen. Während es inzwischen als überwiegende Rechtsprechung des Landgerichts Berlin gelten kann, dass der Initiator der Kapitalanlage, Herr Mirko Heinen ebenso wie die Juragent AG und die Juragent Verwaltungs GmbH wegen betrügerischer Prospekte auf Schadensersatz haften, konnte sich die Treukommerz GmbH bisher stets aus der Affäre ziehen. Die Haftung Heinens und der beiden Firmen, für die er tätig war, ergibt sich ohne große Probleme daraus, dass Heinen bereits vor Vertriebsstart des PKF IV umfassend auch wegen Vermögensdelikten vorbestraft war und dies in dem Prospekt nicht erwähnt war. Kein Anleger hätte einem wegen Vermögensdelikten Vorbestraften sein Geld anvertraut. Dass Heinen später mit dem Geld nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft gesellschaftsfremde Mittel finanziert hatte, bestätigt dies nur.

Auch wenn es Hinweise aus anderen Gerichtsverfahren gab, dass die Treukommerz GmbH als Beteiligungstreuhänder und somit direkter Vertragspartner der Anleger von den Vorstrafen Heinens vor Vertriebsbeginn Kenntnis hatte und demgemäß auch haften müsste, konnte hierfür bisher noch kein hieb- und stichfester Beweis vor Gericht geführt werden. Gleichwohl kam das Landgericht Berlin im Urteil vom 16.11.2010 zu einer Haftung der Treukommerz. Denn die Treukommerz als Treuhandkommanditistin hätte die Anleger über alle wesentlichen Punkte der eingegangen Verpflichtungen aufklären müssen, insbesondere über regelwidrige Auffälligkeiten. Demnach hätte sie über die geschäftlichen Misserfolge der Vorgängerfonds PKF 1-3 die Anleger informieren müssen. Denn unstreitig hat z. B. die Juragent PKF 1 nicht so viel Kapital eingeworben wie beabsichtigt war. Sie hat auch nur im geringen Umfang Erlöse erzielt. Dies ist nach Angaben der Treukommerz GmbH zwar darauf zurück zu führen, dass finanzierte Prozesse überlang gedauert haben, aber auch genau dieses Risiko hätten die Anleger eben hingewiesen werden müssen. Denn das Zeitmoment stellt einen wichtigen Faktor bei der Entscheidung über eine Kapitalanlage dar.

Es ist zu vermuten, dass die Treukommerz GmbH eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für derartige Fälle abgeschlossen hat. Während die Vollstreckungsaussichten geprellter Anleger gegenüber Herrn Heinen, der Juragent AG und der Verwaltungs- GmbH nicht hinreichend sicher beurteilt werden können, scheint dies bei der Treukommerz GmbH anders zu sein.

„Anlegern der Juragent Fonds 2 – 4 ist nunmehr dringend zu raten, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen und sich hierbei an den Feststellungen des Landgerichts Berlin zu orientieren“, meint Rechtsanwalt Christian Röhlke. „Wir haben unseren Mandanten immer geraten, ihre gegebenenfalls bestehenden Schadensersatzansprüche auch gerichtlich durchzusetzen und sich nicht auf die Verschleierungs- und Vernebelungsaktionen der vielen unterschiedlichen Interessengruppen im Zusammenhang mit dem Niedergang der Juragent Fonds einzulassen.“

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Über RA Christian Röhlke

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