Landgericht Heilbronn verurteilt Albis Capital – Vermittler – Rechtsnachfolgerin der KSG Finanz muss zahlen

vom 1. Juli 2014

Mit einem Urteil vom 30.05.2014 hat das Landgericht Heilbronn einen von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger einen Schadenersatz gegen die „Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungsgesellschaft mbH Oedheim“ Schadenersatz zugesprochen. Hintergrund war eine Kapitalanlageberatung, die zu der Empfehlung des Abschlusses einer Beteiligung an der „Albis Capital AG & Co KG“ führte. Die Finanzdienstleistungsgesellschaft Oedheim ist Rechtsnachfolgerin der KSG AG. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass die Beratung der KSG AG nicht anlegergerecht auf die Ziele des Anlegers zugeschnitten war – dieser wollte Risiken vermeiden und kein Totalverlustrisiko eingehen.

Berücksichtigung  Anlageziel – Risiko und Chance – fehlerhafte Beratung

Landgericht Heilbronn verurteilt Albis Capital – Vermittler – Rechtsnachfolgerin der KSG Finanz muss zahlen

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

„Die Mitarbeiter der KSG AG haben dem Mandanten im Rahmen einer Finanzanalyse vorgerechnet, für ihn bestünde im Alter eine Versorgungslücke im sechsstelligen Bereich. Diese sollte nun ausgerechnet mit den hoch riskanten Albis Capital –Fond geschlossen werden. Dieser Rat ist nach Ansicht des Landgerichts Heilbronn eklatant fehlerhaft. Gerade weil unser Mandant zum damaligen Zeitpunkt bereits langzeitarbeitslos war und vor der Frühverrentung stand und keinerlei liquide Mittel für die Kapitalanlage mehr übrig hatte. Der Vermittler der KSG hatte sogar noch empfohlen, eine bestehende Lebensversicherung still zu legen und die monatlichen Prämien ausgerechnet bei der Albis Capital AG anzulegen“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der das Urteil erstritten hat.

Albis Capital AG & Co. KG: hochriskante Anlage – Totalverlustrisiko

Im Jahr 2010 hatte die Albis Capital AG ihre Anleger über Unregelmäßigkeiten im Geschäftsablauf und betrügerische Handlungen zu ihren Lasten hingewiesen. Im Jahr 2012 kam es dann zum Liquidationsbeschluss der Gesellschaft. Derzeit sind eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Anlegern der Fondsgesellschaft und ihren Gesellschaftern sowie den Vermittlern anhängig. Die Albis Capital KG möchte von Ihren Anlegern weiterhin Geld, diese dagegen möchten Schadenersatz von den Treuhandkommanditisten, der Geschäftsführung und den Vertriebspersonen. Röhlke Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Mandanten in diesen Streitigkeiten und haben unter anderem bereits die rechtskräftige Verurteilung der  Albis Capital KG für einen Mandanten erreicht, der die Beteiligung unter Berufung auf das Haustürwiderrufsgesetz gekündigt hat. Das Hanseatische OLG in Hamburg hatte festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung der Albis Capital AG & Co. KG fehlerhaft ist.

Beratungsfehler – Verjährung – fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Schadensersatz

„Das vorliegende Urteil des Landgericht Heilbronn ist ein weiterer wichtiger Schritt für die betroffenen Anleger, Schadenersatz für die fehlgeschlagene Anlage zu bekommen. Mit guter Argumentation verneint das Landgericht Heilbronn insbesondere eine Verjährung der Ansprüche und ein Mitverschulden des Anlegers. Vielmehr wird die Unbedarftheit der Anleger in den Vordergrund gestellt, die den Versicherungen der Vermittler vertrauen und hierfür nicht am Ende auch noch bestraft werden sollen“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Er weist allerdings darauf hin, dass das Landgericht Heilbronn nur über die sogenannte kenntnisabhängige Verjährung entschieden hatte. Dies beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres der Kenntniserlangung vom Beratungsfehler.

Für viele Albis Capital Anleger dürfte die Zeit trotzdem knapp werden, da die kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist ab Zeichnungsdatum für die Anleger jetzt abzulaufen beginnt. Die Albis Capital AG & Co. KG hatte im Sommer 2004 den Vertrieb begonnen und diesen bis Sommer 2005 durchgeführt.

Wenn jetzt noch betroffene Ablis Capital Anleger Schadenersatz verlangen möchten, sollten sie sich umgehend zu einem spezialisierten Rechtsanwalt begeben.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030 715 206 71