Fast jeder hat Sie, statistisch gesehen soll es sogar mehr geben als
Einwohner in Deutschland: die kapitalbildende Lebensversicherung. Es klingt ja auch von der Idee her gut: der Versicherungsnehmer zahlt monatlich Raten (Prämien) an die Versicherungsgesellschaft und diese zahlt dafür die Versicherungssumme an die Angehörigen des Versicherungsnehmers bei dessen Ableben aus. Stirbt der Versicherte nicht, gibt es im Erlebensfall eine Auszahlung einer Summe x, die sich aus einer Garantiesumme und einer sogenannten Überschußbeteiligung ergibt. Diese wiederum hängt davon ab, wie gut die Versicherungsgesellschaft in der Zwischenzeit mit dem Geld des Versicherten gearbeitet hat.
Und genau hier liegt das Problem: bei Licht betrachtet handelt es sich nämlich um zwei Verträge: einen Risikovertrag, der den Todesfall absichert und einen Kapitalanlagevertrag. Denn die meisten Versicherten betrachten ja, wohl weil es die Eltern und Großeltern auch schon so gemacht haben, die Lebensversicherung als Teil der Altersvorsorge, also als Kapitalanlage. Diese Kapitalanlage entpuppt sich aber allzu häufig als wahres Renditegrab, wie viele Versicherte an den Jahresmitteilungen der Versicherungsunternehmen ablesen können. Die prognostizierte Ablaufleistung entfernt sich in vielen Fällen jedes Jahr weiter von der vor Vertragsschluß prognostizierten Zahl, allerdings leider in die falsche Richtung.
Der Grund: Versicherungsverträge sind mit hohen Provisionen für die Versicherungsvertreter verbunden, die die Rendite schmälern. Zudem haben die Versicherungsunternehmen laufende Kosten zu begleichen, die ebenfalls aus den Prämien bedient werden. So bleibt am Ende oft wenig mehr Rendite als die Inflation in der Zwischenzeit gefressen hat. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat in Ausgabe 10/1998 einmal eine interessante Rechnung zum „Renditegrab Lebensversicherung“ aufgemacht: Ein 35-jähriger hat fiktiv in 1973 einen Lebensversicherungsvertrag bei der Allianz mit einer monatlichen Prämie von 200,00 DM für 25 Jahre abgeschlossen. Aus den eingezahlten 60.000,00 DM wären ca. 137.000,00 DM geworden – eine Rendite von ca. 6 % pro Jahr. Hätte der Versicherungsnehmer statt dessen jedoch jeden Monat für 200,00 DM DAX-Aktien gekauft, hätte er nach 25 Jahren 326.000,00 DM gehabt, Rendite 11,7 %. Hätte er stattdessen nur Allianz-Aktien gekauft, wären es gar 752.000,00 DM, Rendite 16,9 %.
Was tun? Viele Experten raten zunächst, Risikovertrag und Kapitalanlagevertrag zu trennen. Das heißt, eine reine Risiko-Lebensversicherung ohne Sparanteil abzuschließen, was deutlich günstiger ist. Anstatt mit einer Lebensversicherung zu sparen, wird zum Abschluß von Fondssparplänen o.ä. geraten.
Anleger, die bereits eine Versicherung mit Sparanteil abgeschlossen haben, können im Bedarfsfalle durch eine Kündigung jederzeit aus dem Vertrag aussteigen oder aber versuchen, den Vertrag stillzulegen. Hier empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines unabhängigen Vermögensberaters.
Im Falle der Kündigung muß die Versicherung die sog. Rückkaufswerte zurückerstatten. Die Höhe dieser Werte ist oftmals eine Enttäuschung, vielfach findet sich im Vertragswerk der Versicherungen eine Tabelle zur Höhe des jeweiligen Wertes. Allerdings haben Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof hier den Versicherungsunternehmen bei Vorliegen bestimmter Bedingungen aufgegeben, einen gewissen Mindestsatz an Prämien zurück zu zahlen (BVerfG Urteil vom 26.07.2005 – 1 BvR 782/94; BGH 09.05.2001 – IV ZR 121/00, BGH 12.10.2005 – IV ZR 177/03, BGH 26.09.2007 – IV ZR 321/05).
Anleger sollten daher die Abrechnungsschreiben der Versicherung kritisch hinterfragen oder einen Rechtsanwalt befragen.