Aufklärung über einschlägige Vorstrafen des Vorstands geschuldet
Mit Urteil vom 12.01.2010 (AZ: 2 O 318/09) hat das Landgericht (LG) Berlin einem Anleger der Vierte JURAGENT GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG Schadensersatz in Höhe von über 44.000,00 € zuerkannt. Beklagt war allerdings nicht die Vierte KG selbst, sondern die Geschäftsbesorgerin Juragent AG und deren Vorstand Mirko Heinen. Die Schadensersatzansprüchen sah das Gericht in der sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne, da in dem Prospekt der Juragent AG wesentliche Angaben über Herrn Heinen fehlten – er wurde in der jüngeren Vergangenheit vor Prospektherausgabe mehrfach gerichtlich nicht unempfindlich bestraft, weil er mit ihm anvertrauten Vermögenswerten treuwidrig umgegangen ist.
Damit hat sich Heinen nach den Feststellungen des Gerichts „mehrfach als nachhaltig unzuverlässig in der Verwaltung von ihm anvertrauten Vermögen und ihm obliegender Wahrung fremder Vermögensinteressen gezeigt.“ Konkret geht es um Vorstrafen für Beitragsvorenthaltung und wegen Insolvenzverschleppung.
Diese Vorstrafen wären aber mitteilungsbedürftig für die Anleger, da diese Herrn Heinen letztendlich die Verantwortung für die Verwaltung und Verwendung investierten Kapitals anvertrauen sollen, so dass Gericht. Die Beklagten waren verpflichtet, innerhalb des Prospektes auf diese Umstände hinzuweisen, weil es sich um ganz wesentliche Tatsachen für die Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Herrn Heinen und der von ihm geleiteten Unternehmen handelt.
„Wir führen mehrere Prozesse für Anleger des Juragent PKF IV mit dieser Argumentation,“ so der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Die Chancen der PKF-IV-Opfer für einen juristischen Sieg gegen die Prospektverantwortlichen haben sich durch das Urteil des LG Berlin erhöht, allerdings ist offen, ob Herr Heinen oder die Juragent AG die Ansprüche der Geschädigten auch erfüllen können.
„Für die Opfer ist damit wohl das vielzitierte Windhundrennen eröffnet,“ so Röhlke, der den Anlegern den Gang zum Anwalt empfiehlt.