„Präsentationsgespräch“ weiter im Umlauf
Das LG Memmingen hat durch Urteil vom 08.01.2009 den Kopf einer Vertriebsfirma für ein betrügerisches, schematisches Verkaufsgespräch zu Schadensersatz verurteilt. Der Chef des Strukturvertriebs hatte seine Mitarbeiter auf Schulungen angehalten, Beratungen von Kapitalanlegern ausschließlich nach von ihm vorgegebenen Mustergesprächstexten zu beraten und die Emissionsprospekte am Besten gar nicht zu benutzen. Dieses Verhalten stellt nach Meinung der Memminger Richter eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung dar.
Es ist nicht das erste Mal, das Gerichte über dieses Beratungsgespräch und seinen betrügerischen Inhalt zu entscheiden hatten. Bereits im Jahre 2004 konnte der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke ein Urteil auf der Grundlage des Gesprächstextes erwirken – auch das AG Borna sah die Gesprächsvorlage als betrügerisch an und verurteilte die Vertriebsgesellschaft. Neu an der Entscheidung des LG Memmingen ist, dass der Chef der Vertriebsfirma als Hintermann angesehen wird und persönlich haftet.
„Das Urteil dürfte die Verwendung derartiger Betrugsvorgaben künftig erheblich erschweren. Wenn die Hintermänner künftig selbst in die Haftung genommen werden, dürfte die Verwendung strukturierter Gespräche für sie riskanter werden“, meint Röhlke, der zugleich darauf hinweist, dass die Mustergespräche immer noch benutzt werden. Zuletzt wurde die Verwendung bei dem umstrittenen „GRAND SLAM“-Programm nachgewiesen.