Anlegern muß Einsicht gewährt werden
Das Landgericht Zwickau hat durch Urteil vom 18.12.2008 die Global Real Estate AG (GRE AG) dazu verurteilt, einer Anlegerin Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu geben. Die atypisch still an der GRE AG beteiligte Klägerin hatte Zweifel angemeldet, ob die GRE AG die Anleger vollständig und richtig über den Stand der Geschäftsentwicklung und des Vermögens informierte.
„Wir rechnen damit, dass die GRE AG in die Berufung gehen wird“, teilt dazu der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der das Einsichtsrecht erstritten hat. Die GRE AG hatte mit allen Mittel versucht, die Einsichtnahme zu verhindern oder darauf zu beschränken, die Einsicht durch einen von der Anlegerin bezahlten, aber der GRE AG gefälligen Wirtschaftsprüfer zu beschränken.
Das Urteil hat Signalwirkung für alle Anleger, die bis Juli 2005 bei der GRE AG eingestiegen sind. „Danach hat die GRE AG die Verträge geändert und die Einsichtsrechte beschränkt“, so Röhlke. „Wer also wissen will, was mit seinem Geld passiert und vor 2005 unterzeichnet hat, kann sich die Geschäftsunterlagen zeigen lassen“.
Der sächsische Fondsanbieter GRE AG unter seinem Vorstand Prof. Dr. h.c. (Univ. del Golfo, Mexico) Frank André Audilet war in letzter Zeit ins Gerede gekommen, weil der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Peter Audilet eine Geldstrafe wegen Titelmißbrauchs auferlegt bekam und sich mehrere geplante Projekte zerschlugen. Anleger haben bereits Klagen auf Schadensersatz eingereicht.