Lombardium Skandal: Anlegerin wird Schadensersatz zugesprochen

vom 2. März 2018

Landgericht Ellwangen verurteilt Lombardium-Vermittler zu Schadenersatz – Sicherheit der Anlage falsch dargestellt – Anlagewunsch der Anlegerin baute auf Sicherheit, nicht Risiko

Mit einem Urteil vom 12.12.2017 hat das Landgericht (LG) Ellwangen (Jagst) eine Finanz- und Wirtschaftsberaterin zu Schadenersatz verurteilt, die im Oktober 2012 stille Beteiligungen an der „Ersten Oderfelder GmbH & Co. KG“ an eine Anlegerin vermittelt hatte. Die verurteilte Finanzberaterin muss nun mehr als 52.000,00 € Schadenersatz zahlen. Nach Überzeugung des Gerichts wurde die Kapitalanlage an dem Unternehmen der Hamburger „Lombardium“-Gruppe als sicher dargestellt. Tatsächlich war die stille Beteiligung an der „Ersten Oderfelder GmbH & Co. KG“ aber hochriskant mit dem Risiko des Vollverlustes. Die meisten Gesellschaften der Lombardium-Gruppe sind inzwischen insolvent. Leider ist auch das Geld der betroffenen Anleger zum größten Teil verschwunden. Die Hintergründe des nicht rechtskräftigen Urteils erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Lombardium-Opfern juristisch begleitet und Anlegerrechte erstreitet.

Erste Oderfelder KG – Lombard Classic 3 KG: Totalverlustrisiko anstatt Sicherheit der Kapitalanlage

Kehrt das Geld wieder?  – von Röhlke Rechtsanwälte, Berlin

Kehrt die Anlage wieder? – von Röhlke Rechtsanwälte, Berlin

„Die stillen Beteiligungen an der Ersten Oderfelder KG (LC 2) oder der Lombard Classic 3 KG (LC 3) waren echte unternehmerische Beteiligungen mit dem Risiko des Totalverlustes. In den Werbematerialien der Lombardium-Gruppe wurde dagegen mit einer angeblichen 200-%-igen Besicherung durch die Faustpfänder geworben, die dem Anlagemodell bei versprochenen Zinsen bis zu 7,15 % pro Jahr einen festgeldähnlichen Charakter gebe. Entsprechend, so berichten meine Mandanten, haben die Vermittler das Märchen vom besseren Festgeld übernommen und die Sicherheit der Kapitalanlage besonders herausgestellt. Die Risiken wie der Totalverlust wurden dagegen verschwiegen. Das Landgericht (LG) Ellwangen kam zu der Überzeugung, der dortigen Klägerin sei gerade an der Sicherheit gelegen gewesen, so dass der Rat zum Abschluss des unsicheren Vertrages mit der LC 2 keine anlegergerechte Beratung darstellte. Das empfohlene Produkt der Lombardium-Vermittlerin passte nicht zum Anlagewunsch der Anlegerin. Das dürfte so oder ähnlich in Hunderten von Beratungsgesprächen abgelaufen sein“, schätzt der erfahrene Jurist Christian-H. Röhlke.

Anlegerschutz durch anlegergerechte Beratung und sachgemäße Aufklärung bei Kapitalanlagen – bankrechtliche Bedenke, fehlerhafte Aufklärung, Vermittlung und Beratung helfen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Das Gericht hatte sich nicht mit Fragen der sogenannten nicht anlagegerechten Beratung zu befassen, also der Frage, ob die Aufklärung über die Merkmale der Kapitalanlage in einzelnen Punkten fehlerhaft war. Hierauf hatten einzelne Gerichte bereits Schadenersatzansprüche gestützt, beispielsweise die im Prospekt dargestellt 100 %-ige Rückzahlung der Einlage nach Vertragsende oder die mögliche Pflicht zur Rückzahlung der angeblichen Zinsen im Falle eines festgestellten Bilanzverlustes. Zu denken sei, so Rechtsanwalt Röhlke, auch an eine fehlende Aufklärung über bankrechtliche Bedenken gegen die Geschäftstätigkeit der Lombardium-Gesellschaften.

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke weist darauf hin, dass mögliche Schadenersatzansprüche schon zum 31.12.2018 verjähren könnten. Betroffene Lombardium-Anleger sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt für Anlegerrechte im Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen.