Neues von Trunzer: Schweizer ACCAM AG verurteilt

vom 11. Februar 2011

Mit Urteil vom 21.12.2010 verurteilte das Landgericht Hannover

die in der Schweiz ansässige ACCAM AG zur Rückzahlung eines Darlehens an einen von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Mandanten. Hintergrund war das von der ACCAM AG dem Kläger angebotene partiarische Darlehen in Höhe von 30.000 Euro. Die ACCAM AG wollte hierfür einen Zinssatz von 8 % dem Kläger zahlen bei einer Laufzeit von 3 Jahren. Nach Ablauf der Darlehenszeit blieb die Zahlung allerdings fällig.

Die ACCAM AG hat ihren Sitz im schweizerischen Ort Weinfelden, dort ist sie zu erreichen über die „Muri Rechtsanwälte“. Das besondere an der ACCAM AG ist allerdings die Person des Geschäftsführers: Der Kaufmann Norbert Trunzer, über den wir auf unseren Internetseiten bereits hinlänglich berichtet haben. Trunzers Finanzkonzepte AG aus Kempten ist nach Internetangaben auch weiterhin Vertriebsstelle für die Vermögensanlageprodukte der ACCAM VD AG. Die schweizer Firma bietet die Vermögensverwaltung an, indem dem Anleger drei unterschiedliche Strategiedepots vorgeschlagen werden. Der Anleger soll in jedem Falle eine Geldanlage der „Spitzenklasse“ erhalten.

Rechtsanwalt Röhlke, der den Anleger vor dem Landgericht Hannover vertreten hat, meint dazu: „Wir werden zunächst einmal versuchen, den Titel zu vollstrecken. Dann wird sich zeigen, ob die ACCAM AG hinreichend finanzstark ist und tatsächlich Finanzprodukte der Spitzenklasse anbieten kann“.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.