OWL Leasing AG: Fragwürdiges Angebot

vom 27. Januar 2008

Anleger erhalten Angebot zur Übernahme ihrer stillen Beteiligungen

von Tochterfirma der Albis Leasing AG zu einem Spottpreis von 1,00 € – Ähnliche Vorgänge auch bei Albis HiTec Leasing AG

Im November 2007 erhielten die still an der „OWL Ost West Leasing AG“ (vormals Otto International Leasing AG – OIL AG) Beteiligten ein Angebot ihrer Fondsverwaltung. Der Inhalt ist starker Tobak für die Kleinanleger: Leider, so heißt es, sei es der Fondsverwaltung nicht gelungen, die in der Vergangenheit den Anlegern zugewiesenen erheblichen Verluste durch Gewinne auszugleichen. Daher stünde der geleisteten Einlage kein bzw. nur ein geringer Gegenwert gegenüber. Im schlimmsten Falle drohe sogar eine Rückzahlungspflicht der erhaltenen, ausgezahlten gewinnunabhängigen Entnahmen in der Beteiligungs-Variante „Classic“ oder der nicht ausgezahlten, aber wiederangelegten Entnahmen in der Variante „Classic-Plus“. Man biete aber einen Ausweg: die ausgerechnet vom Göttinger Anlegerschutzanwalt Jürgen Machunsky als Geschäftsführer geleitete „Menteny GmbH“, eine Tochtergesellschaft der Albis Leasing AG, biete den Kauf der Beteiligung und die Übernahme aller Verpflichtungen gegen Zahlung eines Entgeltes an, das in der Variante „Classic“ aufgrund der erhaltenen Ausschüttungen den symbolischen Betrag von 1,00 € erreicht.

Wieso dieses Angebot, obwohl die OWL AG nicht zum Albis-Konzern gehört? Die OIL AG wurde, wie es im Emissionsprospekt heißt, von dem renommierten Emissionshaus Rothmann & Cie. GmbH, nach dem Börsengang Rothmann & Cie. AG, aus Hamburg prospektiert und vertrieben. Die Albis Leasing ist Mehrheitsaktionär bei Rothmann und sieht sich für die Anleger in der Verantwortung, „freiwillig Voraussetzungen (zu) schaffen, den Anlegern den Ausstieg aus ihrer Beteiligung zu ermöglichen, der den finanziellen Verlust abmildert.“ So heißt es in Rothmanns Leistungsbilanz 2006. Dort lässt sich auch entnehmen, was aus den eingezahlten Beiträgen der Anleger, immerhin 32, 4 Mio €, geworden ist: ein Anlagevermögen von 0,00 € und liquide Mittel in Höhe von 500.000,00 €. Ausgezahlte Entnahmen an die Anleger summieren sich auf 9,8 Mio €, so das Anlegerkapital in einer Höhe von 22 Mio € verloren ist.

Nach Darstellung der Albis Leasing AG ist das Geld nur „verdummt“ worden, wie es im Bericht von gsc-research.de zur Hauptversammlung der Albis AG für 2005 heißt. Albis stehe daher in der Verantwortung, die Anleger vor Ausgleichspflichten zu bewahren und unterbreite daher dieses Angebot.

Auch die Anleger der Albis HiTec AG, der früheren Alpha Leasing AG, haben ein ähnliches Angebot erhalten. Hier will allerdings die Albis Leasing AG direkt die Anteile im Falle einer drohenden Zahlungspflicht der Anleger übernehmen. Geld wird in dem hier vorliegenden Fall nicht angeboten, allerdings handelt es sich um einen „Classic“-Vertrag mit plangemäßen Ausschüttungen während der Laufzeit, so dass hier Albis die Anleger von Zahlungsansprüchen freistellt.

Eine andere Interpretation der Vorgänge rund um den OWL Fonds erscheint jedoch ebenfalls möglich: laut Emissionsprospekt hat Rothmann vor Vertriebsstart den Prospekt von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf seine Vereinbarkeit mit dem damaligen Standard WFA 1/1987 prüfen lassen. Dies habe zu keinerlei Einwendungen geführt. Aus heutiger Sicht scheint dieser Befund allerdings fragwürdig. Denn der Prospekt enthält eine Unternehmensplanung der OIL AG, die auch der Renditeberechnung der Anleger zugrunde gelegt wurde. Danach könne der Anleger Nachsteuerrenditen von 10,7 – 12,6 % erwarten, berechnet nach der Methode des „Internen Zinsfußes“ oder „Internal Rate of Return“, kurz IRR. Genau diese Methode hat aber unlängst das LG München II in einer Entscheidung vom 17.08.2006 als absolut untauglich zur Verdeutlichung von Renditeaussichten angesehen und einen Kapitalanlageberater für die ungeprüfte Übernahme von nach IRR errechneten und in einem Emissionsprospekt enthaltenen Renditezahlen zu Schadensersatz verurteilt.

Eine weitere Ungereimtheit ergibt sich aus einem „Ergebnispoolvertrag“, den die OIL AG anscheinend mit weiteren Unternehmen aus dem Imperium des einstigen Vorstands Karl-Peter Otto abgeschlossen hatte. Im Prospekt findet sich zwar ein Hinweis auf diese Verträge, aber nicht auf die Folgen dieser Vereinbarungen. Sie führten dazu, das die OIL AG bereits 1998 und 1999 500.000,00 DM aufwenden mußte, um die Ergebnisse der anderen Unternehmen zu bereinigen. Nach Auswechslung des Vorstands war diese Vereinbarung bis 2005 juristisch umkämpft – das Ergebnis teilt die nunmehrige OWL AG in ihren Jahresabschlüssen allerdings nicht mit. Es habe einen umfassenden Vergleich gegeben, der Inhalt bleibt allerdings offen.

Anleger, die das Angebot der Menteny GmbH wahrnehmen, könnten aus diesen Erkenntnissen keinen Nutzen mehr ziehen. Denn das Angebot umfasst die Übertragung aller mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten. Die Albis Leasing AG und ihre Tochter Rothmann wären damit sicher vor eventuellen Schadensersatzansprüchen der Anleger, die sich damit auf einen „Totalverlust ihrer Einlage“ (Zitat Leistungsbilanz Rothmann 2006) einstellen müssen.

Anleger sollten daher nicht vorschnell auf das Angebot der „Menteny“ eingehen und überprüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.

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Über RA Christian Röhlke

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