Mit einer einfachen Begründung hat das Landgericht Baden-Baden
die Klage des Frank Schmitt, Insolvenzverwalter über das Vermögen der Phönix Kapitaldienst GmbH, gegen eine Anlegerin des Pleiteprodukts „Phönix Managed Account“ abgewiesen. Schmitt sei nicht aktivlegitimiert, so dass Landgericht (AZ: 1 O 57/08 vom 28.10.2008).
Mit dem Wort Aktivlegitimation bezeichnen Juristen das Recht, einen Anspruch im eigenen Namen geltend zu machen. Einfacher ausgedrückt: aktivlegitimiert ist, wem der Anspruch oder das Recht zusteht, wer also der Inhaber ist.
Schmitt als Nachfolger der Phönix Kapitaldienst GmbH hat allerdings nach Ansicht des LG Baden-Baden nicht die Inhaberschaft über das Recht, die von Phönix ausbezahlten Scheingewinne zurück zu fordern. Dies liege an der Konstruktion des Phönix Managed Account (PMA). Dieser sollte als Sammelkonto von der Phönix treuhänderisch geführt werden, getrennt vom sonstigen Vermögen des Anbieters. Phönix sollte nur im Rahmen eines Treuhandvertrages die Verwaltung der Gelder übernehmen und die laufenden Geschäfte abwickeln. Eigentümerin der Gelder sollte Phönix aber gerade nicht werden. Daher kann Phönix, bzw. Schmitt als Insolvenzverwalter, die ihm gar nicht zustehenden und auch nicht aus seinem Vermögen abgeflossenen Gelder zurückfordern. Eigentümer der Gelder war vielmehr wirtschaftlich die Gesamtheit der Kunden.
Schmitt hatte zwar behauptet, tatsächlich habe es seit 1997 keine Trennung des Phönix-Vermögens von dem der Anleger mehr gegeben, aber diese Behauptung nicht bewiesen.