Risiko Atypische Beteiligung

vom 24. Februar 2008

Tausenden von Kleinanlegern werden „Ansparverträge“

als die „eierlegenden Wollmilchsäue“ der Kapitalanlagen verkauft. „Staatlich begünstigt“ (Steuervorteile) seien diese Sparverträge, eine überdurchschnittliche Rendite sei zu erwarten und für die private Rentenzusatzvorsorge seien die Verträge ideal. Als „Abzockmaschine Nr. 1“ bezeichnet die Verbraucherzentrale Berlin diese Verträge und spektakuläre Insolvenzen mit Millionschäden für die Anleger (z. B. Real Direkt, Stuttgart) geben ihr Recht.

Die grundlegende Idee der Ansparpläne ist gut: Saftige Renditen erwirtschaftet Otto Normalanleger nicht, wenn er das Geld bei der örtlichen Sparkasse auf sein Sparbuch legt und so die üblichen mickrigen Zinsen vereinnahmt, sondern vielmehr nur dann, wenn das Geld so investiert wird, wie es Banken und Versicherungen selber tun: an der Quelle der Wertschöpfung, in einem Wirtschaftunternehmen selbst. Dabei ist dieser Weg zunächst für Kleinverdiener scheinbar versperrt: wer nur 50,00 Euro jeden Monat anlegen kann, kann in der freien Wirtschaft nicht einmal den Pförtner passieren, geschweige denn sein Geld anlegen.

Hier nun versprechen findige Anbieter Abhilfe: das Geld der Anleger kann gebündelt werden und dann im Ganzen in Wirtschaftsunternehmen, Immobilien, Schiffe, Kinofilme oder Windräder investiert werden. Rechtlich wird dies ermöglicht über das Gesellschaftsrecht, das dem Anleger Wege eröffnet, Gesellschafter einer sogenannten Publikums-Personen-Gesellschaft zu werden, die das Geld gemeinsam investiert. Die häufigste Form ist die Publikums-Kommandit-Gesellschaft. Für die hier zu behandelnden Sparpläne ist jedoch am gängigsten die Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter, weil diese Gesellschaftsform steuerlich interessant ist: Verluste der Gesellschaft können auch vom Anleger als Verluste steuerlich geltend gemacht werden, die Einkommenssteuerlast verringert sich und die Kapitalanlage rechnet sich für den Anleger zunächst einmal. Dies ist ein ganz normaler Vorgang des Steuer- und Gesellschaftsrechts und hat nichts damit zu tun, das der Staat die Anlage angeblich „zur Alterssicherung“ fördere. Es werden hier nur Steuerschlupflöcher genutzt, die teilweise, wie im Falle des Aufbaus Ost, bewusst vom Gesetzgeber geschaffen wurden, um private Investitionen zu fördern.

Fiktive Verluste sind real

Diese Verluste sind jedoch keineswegs nur fiktiv, sondern ganz real: Entweder weil das Geld der Anleger zunächst in einen Neubau oder eine Anschaffung investiert wird und dabei Anfangsverluste entstehen oder aber weil zunächst von den Anbietern ganz bewusst die Vorbereitungs- und Vertriebskosten sehr hoch angesetzt wurden. Letzteres ist weitaus häufiger der Fall und für den Anleger ungünstig. Gemeinsam mit dem zusätzlich an die Anbieter-Gesellschaft zu zahlenden Agio von zumeist 5 % werden so Kosten von bis zu 25 % erzielt. Diese sogenannten Weichkosten sind aus den Emissionsprospekten oft nicht transparent. Sie zählen zum Verlust der Gesellschaft und können so vom Anleger in der Vertriebs- und Investitionsphase des Fonds steuerlich berücksichtigt werden. Der Verlust soll sich dann nach den Berechnungen der Anbieter in den Folgejahren durch die Gewinne des Investitionsobjektes, z.B. eines Containerschiffes, insgesamt amortisieren. Diese Modelle sind als geschlossene Fonds einer Vielzahl von Anwälten, Ärzten und anderen hoch Steuerbelasteten schon seit Jahrzehnten verkauft worden, aber zunehmend auch an Normalverdiener mit einer Gegenfinanzierung durch eine Bank.
Wie der „Otto-Normal-Anleger“ eingewickelt wird

Und so ist die Lage beim „Otto-Normal-Anleger“: Er hat ein kleines Guthaben von 1.000,00 Euro auf dem Sparbuch und seit einigen Jahren eine kapitalbildende Lebensversicherung mit 50,00 Euro im Monat angespart – aktueller Rückkaufswert ist 1.700,00 Euro. Nachdem er den Zinssatz für sein Sparbuch und die nach unten korrigierte Ertragsentwicklung seiner Lebensversicherung angesehen hat, ist er unsicher, ob sich die Anlagen wirklich lohnen oder ob er nicht doch einen Termin mit diesen Leuten machen soll, die vor einigen Tagen bei ihm telefonisch diese Umfrage zum Thema Steuern gemacht haben und ihm sagen wollten, wie er Steuern sparen könne?

Gesagt, getan: Bei dem dann vereinbarten Termin mit einem Rudi Ruchlos – einem freundlichen, leicht gebräunten Mitarbeiter von „Finanzen im Griff“ – wird ihm erklärt, wie das „Steuersparmodell“ funktioniert. „Otto“ muss nur sein Guthaben vom Sparbuch holen, die Lebensversicherung auflösen und die insgesamt 2.700,00 Euro Anlagebetrag bei der „Kapitalrente AG“ anlegen. Anstelle des Einsparen in die Lebensversicherung zahle er dann zukünftig die 50,00 Euro Monatsraten in einen Vertrag mit der Kapitalrente AG ein – insgesamt damit 14.000,00 Euro zzgl. Agio in Höhe von 5 %. Mit der Einmaleinlage und mit einem Sparplan bis zum Rentenbeginn, bei Rudi noch 20 Jahre, würde er am Ende eine Gesamtauszahlung von 33.269,31 Euro erhalten, berechnet auf die Nettozahlung bei 7 % Verzinsung. Mehr monatliche Belastung habe er damit nicht – im Gegenteil: Vater Staat spare ja mit und die Anfangsverluste senkten die Einkommensteuer. Die 50,00 Euro im Monat könne der Anleger voll steuerlich geltend machen und das gelte für die ganzen 20 Jahre Laufzeit. Der Vertrag werde im Handelsregister eingetragen, sei also ganz sicher – quasi vom Registergericht geprüft. Zudem werde nur in inflationsgeschützte Sachwerte – z. B. in Immobilien – investiert. Zusätzlich sei die Sache voll flexibel: wenn Otto wolle, könne er sofort 10 % Zinsen Ausschüttung auf die 2.700,00 Euro pro Jahr bekommen. „Klasse!“, denkt Otto, „Dann zahle ich ja tatsächlich im Jahr nur 400,00 Euro und spare zusätzlich noch Steuern und unterschreibe schnell!“

Otto hat sich hier auf eine atypisch stille Beteiligung mit Ratenzahlungen in einem sogenannten Steigermodell eingelassen, wie sie insbesondere in den 90er Jahren von der Securenta AG der bekannten Göttinger Gruppe angeboten und vielfach kopiert wurde. Aufgrund einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen haben fast alle großen Anbieter dieses Anlagemodells den Vertrieb inzwischen eingestellt. Sofern die Anbieter Aktiengesellschaften sind, müssen die Verträge als Teilgewinnabführungsverträge im Handelsregister eingetragen werden. Das sagt nichts über die Qualität der Kapitalanlage aus.

In der Falle des Steigermodells

Hinter diesem Steigermodell verbirgt sich folgende Idee: Anleger wie unser Otto haben nicht genügend Liquidität, um einen großen Betrag auf einmal zu investieren und wollen kein Darlehen zur Finanzierung aufnehmen. Also soll ihnen von der „Kapitalrente AG“ eine ratierliche Zahlungsweise der Gesellschaftereinlage (sog. „bedungene Einlage“) ermöglicht werden, hier über 20 Jahre. Da aber kein Wirtschaftsunternehmen 20 Jahre lang Verluste steuerlich geltend machen kann, ist die Kapitalrente AG in der Zwickmühle – schließlich verspricht sie den Anlegern ja eine ansehnliche Rendite. Durch das sog. Steigersystem (vielfach auch PLUS-System genannt) nun soll dem Anleger alle drei Jahre der Eintritt in eine neue Gesellschaft vorgeschlagen werden. Die „Kapitalrente AG“ macht also drei Jahre Verlust, was „Otto“ steuerlich geltend machen kann. Dann wird „Otto“ der Übertritt in die Unternehmensbeteiligung „Kapitalrente 2. AG“ angeboten, die wiederum drei Jahre Verlust macht. „Otto“ zahlt seine 50,00 Euro jetzt an die 2. AG, die 1. AG vereinbart mit ihm einen Erlass der bedungenen Einlage auf 3.800,00 Euro (2.000,00 + (36 * 50,00)). Nach weiteren drei Jahren wird Otto der Übertritt in die „Kapitalrente 3. AG“ angeboten usw., bis Otto schließlich sieben Gesellschaften beigetreten ist. Das System setzt dabei voraus, das immer eine Folgegesellschaft vorhanden ist, was nicht garantiert werden kann.

Die Kosten sind vorschüssig zu bezahlen

Damit die „Kapitalrente AG“ nun in den ersten drei Jahren Verluste machen kann, werden die Weichkosten in Höhe von 20 % (ohne Agio) sofort vorschüssig an die Vertragspartner gezahlt. Es handelt sich hierbei um Kosten für den Vertrieb von 12 % zu Gunsten der „Kapitalrente Vertriebs AG“, 5 % für den Prospekt zu Gunsten der „Kapitalrente Prospekterstellungs AG“ und 3 % Anlegerverwaltung für die „Kapitalrente Verwaltungs AG“. Bei einer geplanten Emission von netto 100 Mio. Euro sind dies 20 Mio. Euro, die sofort in der Kasse fehlen.

Bezogen auf „Ottos“ Vertrag bedeutet dies konkret, das 20 % seiner bedungenen Einlage von zunächst 14.000,00 Euro als Weichkosten ausgegeben werden, also 2.800,00 Euro. Da „Otto“ nur 2.700,00 sofort eingezahlt hat und 700,00 davon als Agio sofort weg sind, werden die fehlenden 800,00 Euro aus einem anderen Vertrag quersubventioniert. Erst wenn „Otto“ 800,00 Euro eingezahlt hat, also nach 16 Monaten, kommt „Ottos“ Vertrag theoretisch ins Verdienen. Tatsächlich sind jedoch soviel Verträge quer zu subventionieren, das während der gesamten Anfangsphase von drei Jahren nur Verluste entstehen.

Zugesagte Renditen rein rechnerisch nicht erzielbar

Ohne Steigersystem kann die „Kapitalrente AG“ nun mit einem Zufluss von 80 Mio. Euro netto in Raten über die Restlaufzeit von 17 Jahren rechnen, also monatlich 392.156,00 Euro. Hiermit muss nun eine Rendite erzielt werden, die derjenigen entspricht, die die Anleger auf 100 Mio. Euro in 20 Jahren (unterstellt, dies wäre die Durchschnittslaufzeit) erzielen könnte, wenn tatsächlich wie von Ruchlos versprochen, 7 % Rendite erzielt würden. Das wären dann 286.968.446,25 Euro Zinsen, insgesamt stünden 386.968.446,25 Euro zur Auszahlung bereit. Bei einer reinen Ratenzahlung von lediglich 392.156,00 Euro pro Monat müssten hierfür jedoch schon 16,55 % Zinsen p. a. auf die Einlagen erwirtschaftet werden.

Dies ist mit „inflationssicheren Immobilien“ nicht zu machen, so dass hier eine ganz wesentliche Aktienbeimischung erfolgen muss, mit allen damit verbunden Kurs-Risiken. Das hatte der Anlagenverkäufer „Rudi Ruchlos“ allerdings nicht erwähnt und hierbei ist sogar noch unberücksichtigt, dass Anleger wie „Otto“ schon ab dem ersten Jahr (10%ige) Entnahmen tätigen können, so dass die Investitionsbasis noch geringer wird.

Ohne neue Anleger wackelt das ganze System

Mit dem Steigersystem wird das Ganze noch undurchsichtiger. Unterstellt man, alle Anleger seien idealerweise zum selben Zeitpunkt der „Kapitalrente AG“ beigetreten und nach drei Jahren auch zur „Kapitalrente 2. AG“ übergetreten, erhält die „Kapitalrente 1. AG“ keinerlei Zahlungen mehr. Üblicherweise findet hier dann ein sog. Emissionskostenausgleich statt, d.h. die „Kapitalrente 2. AG“ zahlt an die „Kapitalrente AG“ eine Provision in Höhe der von dieser verauslagten 20. Mio. zum Ausgleich der übernommenen Ratenverträge. Dann muss aber die Kapitalrente AG in nur 17 Jahren die Rendite erwirtschaften, die sie ohne die Verlustphase von drei Jahren in 20 Jahren erwirtschaftet hatte. Zudem hat sie mit dem Problem zu kämpfen, dass ja weiterhin Entnahmen getätigt werden und sie muss sich darauf verlassen, das die „Kapitalrente 2. AG“ auch genügend neue Anleger findet, denn diese müssen die benötigten 20 Mio. Euro einzahlen. Die Folgegesellschaft ist also zum Erfolg verdammt, damit die Vorgänger-AG überhaupt noch die Chance haben soll, rentabel zu sein.

Der BGH (Bundesgerichtshof) zog die Notbremse

In diesem System stecken so viele Unsicherheiten, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sich in einem aktuellen Urteil zur Göttinger Gruppe – der „Mutter“ aller atypischen Beteiligungen in zwei Urteilen feststellte:

Es geht nicht darum, ob der Begriff “Schneeballsystem” hier gerechtfertigt ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Beklagte im Rahmen ihres sogenannten Steiger-Modells die Einlagen der stillen Gesellschafter ganz überwiegend für nicht investive Zwecke verwendet hat und damit entweder schon von vornherein falsche Hoffnungen geweckt oder aber jedenfalls später die Gelder zweckwidrig eingesetzt hat. Dafür könnte ihr Vortrag sprechen, nach Abschluss der Verlustphase würden die Verträge auf ein neu gegründetes „Unternehmenssegment“ übergeleitet, dieses zahle dem vorherigen „Segment“ eine Emissionskostenerstattung und erst diese Emissionskostenerstattung werde zum Zwecke der Gewinnerzielung angelegt. Auch wird nicht klar, wieso in den Verträgen das Recht zur gewinnunabhängigen Entnahme von jährlich 10 % der Einlagen ab dem Jahr nach dem Vertragsschluß vorgesehen ist, obwohl in der Anlaufphase keinerlei Gewinne erwirtschaftet werden, sondern nur Verluste anfallen sollen und die Entnahmen daher schon konzeptionsgemäß nicht mit Eigenkapital unterlegt sein können.

Aktuelles Beispiel: Südwest-Finanzvermittlung Dritte AG

Wohin das System der vorschüssigen Weichkostenbefriedigung führen kann, wenn für die übrige Vertragslaufzeit nur noch monatliche Sparraten von den Anlegern gezahlt werden, zeigt aktuell auch der Fall der Südwest-Finanzvermittlung Dritte AG aus Markdorf am Bodensee. Aus dem im Internet bereitgehaltenen „Jahresbericht 2004“ geht hervor, dass die Gesellschaft in den ersten Jahren der aktiven Geschäftstätigkeit 50 Mio. Euro Anlegergelder Verlust gemacht hat, der in etwa 19 % der Gesamtzeichnungssumme von geschätzten 265. Mio. Euro ausmacht. Nunmehr gehen die restlichen, noch offenen Einlagen der Gesellschafter monatlich ein, zugleich haben die Anleger aber Entnahmerechte und die Gesellschaft eine ca. 4 %-ige Stornoquote. Es wird schwierig, hier mit den ratierlichen Einlagen Gewinne zu machen, die Anlegerherzen hochschlagen lässt. Bisher sind investiert ca. 10 Mio. Euro, teilweise in Immobilien mit nur 6,2 % Mietrendite. Auszüge aus dem „Jahresbericht 2004“:

In den zurückliegenden Jahren wurden konzeptions- und vertragsgemäß Verluste von nahezu 50 Mio. EUR generiert und an die Anleger als Mitunternehmer weitergegeben. Die nunmehr, nach Eintritt in die Investitionsphase, für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel resultieren aus den jährlich eingehenden Einzahlungen der Ratenanleger, sind also relativ begrenzt. Das lässt die möglichen Investments vergleichsweise kleinvolumig ausfallen. Es schmälert die Ertragschancen von vornherein, da so positive kumulative Effekte nicht genutzt werden können… Wir möchten Ihnen als Ratenanleger und Mitunternehmer deshalb folgendes Angebot unterbreiten: Nutzen Sie die Möglichkeit, das von Ihnen gezeichnete Investitionsvolumen vorzeitig einzuzahlen. Der entsprechend vergrößerte Spielraum erlaubt es uns und Ihnen, sowohl aktuell sich bietende Anlagechancen in vollem Umfang wahrzunehmen als auch die Ertragskraft eines erhöhten Investitionsvolumens auszuschöpfen. Das steigert die Gewinnperspektive unseres gemeinsamen Unternehmens in entscheidendem Maße. Die Einzelheiten dieses außerordentlichen Angebots erfahren Sie auf Anfrage.

Das Risiko liegt bereits in der Konzeption

Die Beispiele zeigen, dass die „Ansparpläne“ für Anleger wie „Otto“ viel zu riskant waren und sich nur im besten anzunehmenden Falle lohnen würden, was „Ruchlos“ natürlich so nicht mitgeteilt hat. Selbst bei Anrechnung der Steuersparpotentiale wäre unser „Otto“ mit einem ganz normalen Aktienfonds-Sparplan wahrscheinlich besser gefahren als mit der „Kapitalrente AG“. Diese Fondssparpläne haben noch einen weiteren Vorteil: Sie sind jederzeit kündbar, während der Vertrag mit der Kapitalrente AG für 20 Jahre keine ordentliche Kündigung ermöglicht. Es handelt sich um ein klassisches Produkt, welches niemand braucht. Hier wird eine Steuersparmöglichkeit als Türöffner genutzt und der Kunde bewogen, in eine “black-box” für lange Jahre zu investieren. Nur die Hoffnung auf Rendite stirbt zuletzt. Die diffuse Informationspolitik – z.B. der Südwest Finanzvermittlung Dritte AG – lässt dabei Schlimmes für die Anlegergelder erahnen.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.