Röhlke Rechtsanwälte erstreiten erstes ALAG-Urteil

vom 10. Mai 2011

Nach mehr als einem Jahr ist das erste Gerichtsverfahren

der Röhlke Rechtsanwälte gegen die Anlagegesellschaft ALAG GmbH & Co. KG abgeschlossen. Das Ergebnis ist erfreulich: Das Landgericht Hamburg stellte fest, dass die Anlegerin nicht richtig über die Risiken der Beteiligung beraten wurde. Die ALAG muss nun die gezahlte Einlage vollständig zurückerstatten. Nach Auffassung des Gerichts hatte auch und gerade der Emissionsprospekt in einem entscheidenden Punkt über die Tarife Classic und Classic Plus nicht richtig aufgeklärt. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und die ALAG hat bereits Berufung eingelegt, trotzdem ist es eine erste richtungsweisende Entscheidung.

Rechtsanwalt Jan Kuhlen von Röhlke Rechtsanwälte hierzu: „Das Urteil ist ein Meilenstein im Kampf der Anleger um Gerechtigkeit. Es zeigt, dass die ALAG bei den Tarifen Classic und ClassicPlus den Anlegern selbst bei vollständiger Lektüre des Emissionsprospektes eine rechtliche Fußangel vorenthalten hat.“

Nun wird es darum gehen, das Geld der Anleger auch wirklich zurückzuholen, meint Kuhlen. „Sollte die ALAG irgendwann doch noch Insolvenz anmelden, dann müssen wir prüfen, ob die Ansprüche gegen andere Schuldner durchgesetzt werden können.“
In Betracht kommen hier insbesondere die damals als Rothmann & Cie. AG (heute unter HFT Treuhand firmierend) aufgetretene Vertriebsfirma, die wohl auch für die Erstellung des Emissionsprospektes verantwortlich war. Aber auch die von Rothmann eingesetzten Vermittler sind für Fehler des Prospektes verantwortlich, wenn sie diese Fehler im Beratungsgespräch nicht berichtigt wurden. „Ein Vermittler, der mit einem fehlerhaften Prospekt berät, haftet auf Schadensersatz. Dann kann der Vermittler nur hoffen, dass der Produtkgeber ihm eine Freistellung für Prospektfehler erteilt hat“, sagt Kuhlen.

Nahezu zeitgleich wurde bekannt, dass die ALAG jetzt auch noch gerichtlich gegen die gebeutelten Anleger vorgeht und diese auf Zahlungen in Anspruch nimmt. Röhlke Rechtsanwälte raten allen betroffenen Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen.

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.