Falsche Anlageberatung bei stiller Beteiligung an ALB AG
Die Saxonia Financial Services AG (ehemals AFD AG) muss für eine Falschberatung im Zusammenhang mit dem Vertrieb einer stillen Beteiligung an der ALB Allgemeine Liegenschaft und Beteiligung AG einem Anleger Schadenersatz zahlen. Dies verkündete das Landgericht Berlin durch Urteil vom 17.04.2009. Das Landgericht sah es nach durchgeführter Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Mitarbeiter der SFS AG den von der Rechtsanwaltskanzlei Röhlke vertretenen Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt hatte. Der Anleger hatte außerdem vorgetragen, dass die Beteiligung sich gar nicht rechnen könne und die Innenprovisionen in dem Prospekt falsch dargestellt wurden.
Die Beweisaufnahme brachte die Mentalität der auf dem Grauen Kapitalmarkt tätigen Vertriebsorganisationen eindrücklich ans Licht. So wurde während der Beweisaufnahme vom Vermittler bestätigt, dass eine Risikoaufklärung nur dann vorgenommen würde, wenn der Anleger explizit nach Risiken gefragt hat. Ebenso klar wurde der Vortrag des Anlegers bestätigt, die SFS AG habe ihn aufgefordert, bestehende Alterssicherungsverträge, wie zum Beispiel Lebensversicherungen aufzukündigen und sein Geld in den riskanten Sparplan bei der ALB AG zu stecken. Diese ist mittlerweile geschäftlich nicht mehr aktiv und verfügt nicht einmal mehr über einen ordnungsgemäß bestellten Vorstand. Was mit dem Geld der Anleger passiert ist, ist vollkommen unklar. Vollstreckungen gegen die ALB AG laufen derzeit ins Leere, weil keine bekannten Bankkonten mehr existieren.
Der Berliner Rechtsanwalt Christian – H. Röhlke hatte für seinen Anleger im Prozess dem Gericht vorgerechnet, dass die tatsächliche Belastung mit Vertriebsprovisionen voraussichtlich auf einen Betrag von über 16 % sich belief, während dem Anleger nur das Vorliegen einer Provisionierung von 6 bis 10 % vorgegaukelt wurde. Diese Provisionshöhe entsprach dem offen ausgewiesenen Agio. „Das Landgericht hat die vorgenommene Berechnung als nachvollziehbar und logisch in der mündlichen Verhandlung angesehen.“, so der Anwalt. Allerdings habe der dann in der Verhandlung vernommene Vermittler Beratungsdefizite derart deutlich dargestellt, dass es letztlich nicht mehr entscheidend auf die Falschangaben zur Provisionshöhe ankam.
Ob die SFS AG Schadenersatz tatsächlich leisten wird, bleibt in der Vollstreckung abzuwarten.