Saxonia e. G.: Klage gegen Vorstand erhoben

vom 5. Januar 2012

Die Berliner Kapitalanlagegenossenschaft Saxonia e. G. kommt nicht zur Ruhe.

Nachdem bereits im Jahr 2010 das Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Förderungswürdigkeit der Genossenschaft nach dem Eigenheimzulagegesetz aberkannt hat, hat dies auch der Bundesfinanzhof durch Zurückweisung des eingelegten Rechtsmittels unlängst bestätigt. In der Folge dieser Entscheidung sehen sich nun Anleger der Saxonia e. G. mit Bescheiden der Finanzverwaltung konfrontiert, nach denen auch die Förderung nach dem Gesetz über die Arbeitnehmersparzulage nicht gewährt werden kann. Röhlke Rechtsanwälte haben für Ihren Mandanten eine erste Klage gegen die Vorstände der Saxonia e. G. wegen vorsätzlicher Anlegertäuschung erhoben.

Für die Finanzverwaltung ist der Fall klar: Wenn die Saxonia e. G. nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schon nicht die Voraussetzungen für die Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz erfüllt, sind auch die weiteren Voraussetzungen für eine Förderung der Arbeitnehmersparzulage nicht gegeben. Auf diese Formulierung lässt sich ein Bescheid des Finanzamtes Berlin-Steglitz bringen, den ein Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Röhlke aus Berlin erhalten hat. „Dabei hatte der Vorstand der Saxonia e. G. in den Begrüßungsschreiben 2008 meinem Mandanten noch explizit mitgeteilt, er könne diese Förderung nur erhalten, wenn er Mitglied der Saxonia e. G. werde“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit. Dies war offensichtlich nicht richtig, so dass sich hier die Frage stellt, ob der Anleger mit betrügerischen Mitteln zur Unterzeichnung des Genossenschaftsanteils von 7.100,00 EUR bewogen wurde.

Nach Röhlkes Aussagen haben weder der von der Saxonia e. G. eingesetzte Kapitalanlagenvermittler noch der Zeichnungsschein darauf hingewiesen, dass es hier Probleme bei der Anerkennung der Eigenheimzulage für die Saxonia-Genossen gab. Ebenso wenig wurde darauf hingewiesen, dass sich hieraus auch Probleme bei der Anerkennung nach dem Gesetz für die Arbeitnehmersparzulage ergeben könnten. „Dabei war den Verantwortlichen der Saxonia e. G. bereits seit 2005 klar, dass die Finanzverwaltung hier die Eigenheimzulage nicht gewähren will und dem Geschäftsmodell der Saxonia e. G. kritisch gegenüber steht“. Im Internet wird derzeit weiterhin ein Flyer der Saxonia zum Download bereitgehalten, der die angebliche Förderungswürdigkeit herausstellt.

Da es bei Werbung der Anleger bekannt war, dass hier mit behördlichem Ärger zu rechnen ist und der Erfolg der Kapitalanlage für den Anlegern hierdurch gefährdet sein könnte. Gleichwohl findet sich nirgends ein Hinweis hierauf. Die Anleger wurden nach Röhlkes Aussagen vielmehr ständig in der Sicherheit gewiegt, eine staatliche Förderung sei keinerlei Problem.

FAZIT: „Da aus Rechtsgründen auch bei Vorliegen derartiger Aufklärungsfehler eine Klage auf Rückzahlung gegen die Genossenschaft selbst nicht erfolgreich sein kann, haben wir unseren Mandanten nunmehr empfohlen, die Verantwortlichen hier zur Rechenschaft zu ziehen. Eine entsprechende Klag haben wir vorbereitet und eingereicht“, meint Röhlke, der allen Betroffenen rät, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

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Über RA Christian Röhlke

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