Anlegergelder frühestens nach 18 Jahren wieder erwirtschaftet
Ein Anleger der Südwest Finanz Vermittlung 1. AG hat es jetzt schwarz auf weiß: von seinen Einzahlungen von 20.247,31 € sind nach 10 Jahren gerade noch 3.639,17 € übrig. So hoch ist der im November 2007 – und damit noch vor dem Platzen der Immobilienblase in den USA – vorläufig errechnete Auseinandersetzungswert. „Mein Mandant hat dabei das von der Südwestrenta angebotene Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren wahrgenommen“, so Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt in Berlin, der in diesem Vermögensverlust einen Beleg für die Unwirtschaftlichkeit der angebotenen Beteiligungssparpläne sieht.
Die Südwest Finanz Vermittlung 1. AG ist sich offenbar der alarmierenden Wirkung der errechneten Zahl bewußt und unterbreitet dem Anleger, einem sog. atypisch still Beteiligten, im selben Schreiben weitere Angebote. So könne der Anleger beispielsweise seine bisherigen Einlagen stehen lassen und sein Auseinandersetzungsguthaben später berechnen lassen. Bei einem Gewinnzuwachs der Investitionen der Südwestrenta von 4,5 % pro Jahr bedeutet dies jedoch nach diesen Berechnungen, dass der Anleger erst nach 28 Jahren seinen Einsatz zurück erhielte. Erst bei einer Rendite von 6,5 % in gleicher Zeit kann der Anleger mit einer Auszahlung von 28.808,94 € rechnen – was allerdings gerade einmal die Inflation in dieser Zeit ausgleichen würde.
Ein weiteres Angebot macht die Südwestrenta mit der möglichen Weiterführung des Vertrages, also der weiteren Ratenzahlung. Dann stünden aber einem möglichen höheren Auseinandersetzungsguthaben auch höhere Einzahlungen gegenüber, so daß die Südwestrenta – je nachdem, wie hoch die jährliche Rendite ausfällt – mindestens 20 Jahre braucht, um Einzahlungen und Endguthaben in Einklang zu bringen. Steuern, die auf die zugewiesenen Gewinne zu entrichten sind, können das Ergebnis sogar noch weiter verschlechtern.
„Für Anleger mit kurzlaufenden Ratensparverträgen von unter 20 Jahren ist damit klar, das die Beteiligung Verluste bringen wird – selbst, wenn alles gut geht. Und auch Einmalzahler und Sparer mit längerer Laufzeit müssen damit rechnen, am Ende ihren Einsatz nicht wieder herauszubekommen“, sagt Röhlke, der vor den riskanten Beteiligungssparplänen schon seit langem warnt.
Das Problem sind die hohen Kostenbelastungen dieser Sparverträge, die zwar für die steuerlichen Vorteile notwendig waren, aber nur im besten aller Fälle wieder erwirtschaftet werden können und die aus den sog. Anlaufkosten des Sparplananbieters bestehen. Diese Kosten fallen meist in der Vertriebsphase des Produktes an und verschlingen alle eigehenden Gelder der ersten Jahre. Da aber die tatsächlichen Investitionen dann nur über die Vertragslaufzeit verteilt aus den eingehenden Raten erfolgen können, sind die Renditeaussichten tatsächlich minimal. Um beispielsweise ein Ergebnis von 7 % p.A. auf die tatsächlich geleistete Einlage des Anlegers zu erzielen, muß der Sparplananbieter über 12 % p.A. auf das tatsächlich nach Abzug der Weichkosten investierte Kapital erbringen.
Dies ist mit sicheren Anlageformen nicht zu machen, so dass hier meist eine ganz wesentliche Aktienbeimischung erfolgt, mit allen damit verbundenen Kurs-Risiken. Und gerade diese Risiken wollten viele Anleger gar nicht eingehen.
Zu diesen vagen Gewinnaussichten kommt das unternehmerische Risiko derartiger Beteiligungen: es handelt sich um eine echte Unternehmensbeteiligung mit vollem Insolvenzrisiko und ohne jede Kapitalabsicherung. Verkalkuliert sich das Management oder brechen die Aktienkurse ein, kann der Anleger seine gesamte bisher gezahlte Einlage verlieren und muß getätigte Entnahmen zurückzahlen. Manche meinen auch, der Anleger müsse die noch offenen Raten weiter zahlen. Insolvenzen von Anbietern atypisch stiller Beteiligungen sind dabei nicht selten – aktuell bestimmt die bekannte „Göttinger Gruppe“ die Schlagzeilen mit einem Schaden für die Anleger von 900 Mio. €.
„Die Beteiligung wurde zur Altersvorsorge angepriesen, der Prospekt spricht sogar von einer sicheren Anlage mit gutem Wertsteigerungspotential. Diese Aussagen stimmen nicht mit den aktuellen Berechnungen der Südwestrenta überein. Für die Anleger kann es ein böses Erwachen geben.“ meint Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Anleger der Südwest-Finanz-Gruppe vertritt.