Der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren die vom Verkäufer erklärte Annahme des Kaufvertragsangebotes für verspätet angesehen und somit den Kaufvertrag als nicht zustande gekommen betrachtet. Demgemäß sind die Kaufverträge rückgängig zu machen. Was bedeutet diese Entscheidung für geschädigte Opfer von so genannten Schrottimmobilien?