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Lombardium Hamburg KG: Gedanken des Pfandleihprivilegs nicht erfüllt

Lombardium-Skandal: Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum Pfandleihprivileg bestätigt BaFin-Auffassung – Inhabergrundschuldbriefe sind keine Faustpfänder

Mit Datum vom 15.08.2016 macht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Homepage auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (7 K 642/16.f) aufmerksam. Nach der Entscheidung der Frankfurter Verwaltungsrichter ist eine Untersagungsverfügung der BaFin gegenüber einem gewerblichen Pfandkreditgeber rechtmäßig, durch die dem Pfandleiher die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen untersagt wurde. Ein analoges Geschäftsmodell wurde von der BaFin der Lombardium Hamburg KG mit Bescheid vom 07.12.2015 untersagt. Weiterlesen