Mit Endurteil vom 28.07.2014 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Vermittler der ruinösen Beteiligung an der „Alag Automobil AG & Co. KG“ (ALAG) zu Schadenersatz gegenüber einem von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger verurteilt. Hintergrund war, dass der Emissionsprospekt der ALAG in wesentlichen Punkten fehlerhaft war und nach Mitteilung des Kapitalanlagenberaters der Beratung zugrunde lag.
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ALAG Automobil AG & Co. KG unterliegt erneut vor Bundesgerichtshof
Revision des ALAG Automobil AG & Co. KG Anlegers erfolgreich – Bundesgerichtshof entscheidet über Widerrufsbelehrung – Welche Hoffnung für geschädigte und von Rückforderungsansprüchen bedrohte ALAG-Anleger besteht?